Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 20.07.2017, Az. 2 BvR 2492/16

2. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2017, 7691

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB idF vom 10.12.2015 (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) mangels hinreichender Substantiierung unzulässig


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie erfüllt nicht die Annahmevoraussetzungen des § 93a Absatz 2 [X.]. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg; sie ist nicht in einer den Anforderungen des § 23 Absatz 1 Satz 2 1. Halbsatz, § 92 [X.] entsprechenden Weise begründet.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 2492/16

20.07.2017

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 217 StGB vom 10.12.2015

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 20.07.2017, Az. 2 BvR 2492/16 (REWIS RS 2017, 7691)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 7691

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