Bundespatentgericht, Beschluss vom 05.10.2023, Az. 28 W (pat) 519/21

28. Senat | REWIS RS 2023, 10416

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Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2020 003 951.7

hat der 28. Senat ([X.]) des [X.] in der Sitzung vom 5. Oktober 2023 durch [X.] Dr. Hacker, die Richterin [X.] und [X.] Poeppel

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe

I.

1

Das Zeichen

2

[X.]

3

ist am 24. Februar 2020 zur Eintragung als Wortmarke in das beim [X.] ([X.]) geführte Register für die nachfolgenden Waren und Dienstleistungen angemeldet worden:

4

Klasse 2

Färbemittel, Farbstoffe, Pigmente und Tinten; Verdünnungs- und Verdickungsmittel für Anstrich- und Färbemittel sowie für Tinten; Anstrichmittel; [X.] im Rohzustand

Klasse 3

Körperpflegemittel; Tierpflegemittel; Ätherische Öle und aromatische Extrakte; Reinigungs- und Duftpräparate; Schleifstoffe; [X.] und Schusterwachs

Klasse 4

Brennstoffe und Leuchtstoffe; Schmiermittel sowie industrielle Fette, Wachse und Fluid

Klasse 5

Diätetische Präparate und Nahrungsergänzungsmittel; Zahnmedizinische Präparate und Erzeugnisse sowie medizinische Zahnputzmittel; Hygienepräparate und -artikel

Klasse 6

Baumaterialien und Bauelemente aus Metall; Nicht für einen bestimmten Verwendungszweck angepasste, unverarbeitete und teilweise verarbeitete Materialien aus Metall; Kleineisenwaren; Türen, [X.], Fenster und Fensterabdeckungen aus Metall; Bauten und transportable Bauten aus Metall; Statuen und Kunstwerke aus unedlen Metallen; Container sowie Transport- und Verpackungsgegenstände aus Metall

Klasse 7

Maschinelle Ausrüstung für die Landwirtschaft, Erdarbeiten, Bauarbeiten, Öl- und Gasgewinnungsarbeiten sowie Bergbauarbeiten; Pumpen, Kompressoren und Gebläse; Industrieroboter; Elektrogeneratoren; Umzugs- und Transportgeräte; Maschinen und Werkzeugmaschinen für Materialbearbeitung und Produktion; Abgabemaschinen; Notfall- und Rettungsmaschinen sowie -werkzeugmaschinen; Kehr-, Reinigungs- und Waschmaschinen

Klasse 8

Handbetätigte Geräte zur Körper- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Scharfe und stumpfe Hieb- und Stichwaffen; Essbestecke und Werkzeuge für die Zubereitung von Lebensmitteln in Form von Küchenmessern, Schneide-, Mahl- und Schleifgeräten; Handbetätigte Geräte und Werkzeuge zur Materialbearbeitung sowie für Bau-, Reparatur und Instandhaltungsarbeiten; Notfall- und Rettungshandwerkzeuge; [X.]

Klasse 9

Aufgezeichnete Daten; informationstechnologische, audiovisuelle, multimediale und fotografische Geräte; Magnete, Magnetisierungs- und Entmagnetisierungsvorrichtungen; Wissenschaftliche Geräte und Laborgeräte für physikalische Reaktionen mittels Elektrizität; Apparate, Instrumente und Kabel für Elektrizität; Optische Geräte und Ausrüstung, Verstärkungsgeräte und Korrektoren; Sicherungs-, Sicherheits-, Schutz- und Signalgeräte sowie -ausrüstung; Tauchausrüstung; Navigations-, Orientierungs-, Standortverfolgungs-, Zielverfolgungs- und Kartierungsgeräte; Mess-, Erkennungs- und Überwachungsinstrumente, -vorrichtungen sowie -regler; Überwachungsinstrumente und -apparate

Klasse 10

Geräte für physikalische Therapie; Gehörschutzgeräte; Hilfen zur Nahrungsaufnahme und Schnuller; Sexhilfen; Medizinische und veterinärmedizinische Apparate und Instrumente; Medizinische Möbel und Bettwaren, Ausrüstung zum Umlagern von Patienten; Medizinische Bekleidung; Prothesen und künstliche Implantate; Orthopädische Hilfen; Mobilitätshilfen

Klasse 11

Bräunungsapparate; Sanitäre Installationen und Einrichtungen, Wasserversorgungsanlagen; [X.], Boiler und Heizgeräte; Beleuchtung und Lichtreflektoren; Geräte zum Kochen, Erhitzen, Kühlen und Konservieren von Nahrungsmitteln und Getränken; Kamine; Filter für Industrie und Haushalt; Persönliche Heiz- und Trockengeräte; Trockenanlagen; Kühl- und Gefrierausrüstung; Heizungs-, Ventilations-, Klima- und Luftreinigungsgeräte und -anlagen; Anzünder

Klasse 12

Fahrzeuge und Beförderungsmittel

Klasse 14

Edelsteine, Perlen und Edelmetalle sowie Imitationen hiervon; Juwelierwaren, Schmuckwaren; Zeitmessgeräte; Aus Edelmetallen oder Halbedelmetallen oder -steinen oder Imitaten hiervon hergestellte oder damit beschichtete Statuen und Figuren; Aus Edelmetallen oder Halbedelmetallen oder -steinen oder Imitaten hiervon hergestellte oder damit beschichtete Verzierungen; Schmuck- und Uhrenbehältnisse; Schlüsselringe und Schlüsselketten sowie Anhänger hierfür

Klasse 16

Kunstwerke und Figuren aus Papier oder Pappe sowie Architekturmodelle; Dekorations- und Künstlerbedarfsmaterialien und -mittel; Filtermaterial aus Papier; Taschen, Beutel und Waren für Verpackungs-, Einpack- und Ablagezwecke aus Papier, Pappe oder Kunststoff; Papier- und Schreibwaren sowie Lehr- und Unterrichtsmittel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für [X.]; [X.]; Papier und Pappe; Banknotenhalter

Klasse 18

Regen- und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Gepäck, Taschen, Brieftaschen und andere Tragebehältnisse; Leder und Lederimitationen, Pelze und Tierhäute sowie Waren daraus; Sattlerwaren, Peitschen und Bekleidung für Tiere

Klasse 19

Baumaterialien und Bauelemente, nicht aus Metall; Bauten und transportable Bauten, nicht aus Metall; Holz und Holzimitate; Statuen und Kunstwerke aus Materialien wie Stein, Beton und Marmor, soweit in dieser Klasse enthalten

Klasse 20

Schlösser und Schlüssel, nicht aus Metall; Tür-, [X.] und Fensterbeschläge, nicht aus Metall; Ventile, nicht aus Metall; Befestigungsmaterial, nicht aus Metall; Statuen, Figuren und Kunstwerke sowie Verzierungen und Dekorationen aus Materialien wie Holz, Wachs, Gips oder Kunststoff, soweit in dieser Klasse enthalten; Möbel und Einrichtungsgegenstände; Behausungen und Betten für Tiere; Behälter sowie Verschlüsse und Halter hierfür, nicht aus Metall; Leitern und mobile Treppen, nicht aus Metall; Displays, Ständer und Beschilderung, nicht aus Metall

Klasse 21

Statuen, Figuren, Schilder und Kunstwerke aus Materialien wie Porzellan, Keramik, Steingut und Glas, soweit in dieser Klasse enthalten; [X.] und teilweise verarbeitete Glaswaren, nicht für einen bestimmten Verwendungszweck angepasst; Gegenstände für die Gartenarbeit; Haushaltsreinigungsgegenstände, Bürsten und Bürstenmachermaterialien; Geschirr, Kochgeschirr und Behälter; Kosmetik- und Toiletteutensilien; Aquarien; Futterspender für die Tierhaltung; Aquarien und Vivarien; Gegenstände zur Schädlings- und Ungezieferabwehr; Haushaltsgegenstände für die Pflege von Bekleidung und Schuhwaren

Klasse 22

Rohe textile Fasern und deren Ersatzstoffe; Schlingen und Bänder; Beutel und Säcke für Verpackung, Lagerung und Transport; Planen, Markisen, Zelte und nicht angepasste Abdeckungen; Segel; Seile und Bindfäden; Netze; Polster- und Füllmaterialien

Klasse 24

Stoffe; Textilwaren und Textilersatzstoffe; Filtermaterialien aus Textilien

Klasse 25

Kopfbedeckungen; Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Teile von Bekleidungsstücken, Schuhwaren und Kopfbedeckungen

Klasse 26

Accessoires für Bekleidung, Nähartikel und schmückende textile Artikel; Haarschmuck, Lockenwickler, Haarbefestigungsartikel und falsche Haare; Künstliche Früchte, Blumen und Gemüse; Anhänger, ausgenommen für Schmuck, Schlüsselringe oder Schlüsselanhänger; Insektennadeln und -pins

Klasse 27

Fußbodenbeläge und künstliche Bodenbeläge; Wand- und Deckenverkleidungen

Klasse 28

Sportartikel und -ausrüstungen; Festschmuck; künstliche Weihnachtsbäume; Geräte für Jahrmärkte und Spielplätze; Spielwaren, Spiele, Spielzeug und Kuriositäten

Klasse 29

Speiseöle und -fette; [X.] Obst und Gemüse [einschließlich Nüsse, Hülsenfrüchte] sowie verarbeitete Pilze; Suppen und Brühen, Fleischextrakte

Klasse 30

Fertiggerichte und pikante Snacks; Speisesalz, Würzmittel, Gewürze, Aromastoffe für Getränke; Brot; Gebäck, Kuchen, Torten und Kekse; Süßwaren [Bonbons], Schokoriegel und Kaugummi; Müsliriegel und Energieriegel; Zucker, natürliche Süßungsmittel, süße Glasuren und Füllungen sowie Bienenprodukte zu Speisezwecken; Eis, Eiscreme, gefrorener Joghurt, Sorbets; Kaffee, Tee, Kakao und Ersatzstoffe hierfür; [X.] Getreide und Stärken für Nahrungsmittel sowie Waren hieraus, Backzubereitungen und Hefe

Klasse 31

Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Erzeugnisse der Aquakultur; Futtermittel und Tiernahrung; Streu- und Einstreumaterialien für Tiere

Klasse 32

Bier und Brauereiprodukte; Alkoholfreie Getränke; Alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken

Klasse 33

Alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken; Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier

Klasse 35

Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Hilfe in Geschäftsangelegenheiten, Geschäftsführung und administrative Dienstleistungen; Betriebswirtschaftliche Analyse-, Recherche- und Informationsdienstleistungen; Auktions- und Versteigerungsdienste; Vermietung von Verkaufsautomaten; Beratung und Information für Verbraucher über Kundendienstleistungen, Produktmanagement und Preise auf [X.]seiten bei Onlineeinkäufen; Bereitstellen eines Online-Marktplatzes für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen; Durchführung von Online-Auktionen über das [X.]; Durchführung von online Auktionen, wobei die öffentliche Bekanntgabe der zu versteigernden Artikel durch den Verkäufer und die Abgabe von Angeboten elektronisch über das [X.] erfolgt; Durchführung von online Auktionen; Gebotsabgabe für Dritte bei [X.]; Vermittlung von Abonnements für Online-Publikationen Dritter; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte über Online-Shops; Online-Dienstleistungen eines Einzelhandelsgeschäfts in Bezug auf Bekleidungsstücke; Online-Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich Kosmetika und Schönheitsprodukte; Online-Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich Kleider; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte [Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen]; Erteilung von Auskünften [Information] und Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Verbraucherberatung]; kommerzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte; organisatorische Beratung; Preisvergleichsdienste; Telemarketing; Vermietung von Verkaufsständen; Vermittlung von Abonnements für Telekommunikationsdienste für Dritte; Vermittlung von Adressen zu Werbezwecken; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte, auch im Rahmen von e-commerce; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über den An- und Verkauf von Waren; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über die Erbringung von Dienstleistungen; Vermittlung von Zeitungsabonnements [für Dritte]; verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellungen; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, jeweils auch über das [X.], in den Bereichen: Färbemittel, Farbstoffe, Pigmente und Tinten, Verdünnungs- und Verdickungsmittel für Anstrich- und Färbemittel sowie für Tinten, Anstrichmittel, [X.] im Rohzustand, Körperpflegemittel, Tierpflegemittel, ätherische Öle und aromatische Extrakte, Reinigungs- und Duftpräparate, Schleifstoffe, [X.] und Schusterwachs, Brennstoffe und Leuchtstoffe, Schmiermittel sowie industrielle Fette, Wachse und Fluid, diätetische Präparate und Nahrungsergänzungsmittel, zahnmedizinische Präparate und Erzeugnisse sowie medizinische Zahnputzmittel, Hygienepräparate und -artikel, Baumaterialien und Bauelemente aus Metall, nicht für einen bestimmten Verwendungszweck angepasste, unverarbeitete und teilweise verarbeitete Materialien aus Metall, Kleineisenwaren, Türen, [X.], Fenster und Fensterabdeckungen aus Metall, Bauten und transportable Bauten aus Metall, Statuen und Kunstwerke aus unedlen Metallen, Container sowie Transport- und Verpackungsgegenstände aus Metall, maschinelle Ausrüstung für die Landwirtschaft, Erdarbeiten, Bauarbeiten, Öl- und Gasgewinnungsarbeiten sowie Bergbauarbeiten, Pumpen, Kompressoren und Gebläse, Industrieroboter, Elektrogeneratoren, Umzugs- und Transportgeräte, Maschinen und Werkzeugmaschinen für Materialbearbeitung und Produktion, Abgabemaschinen, Notfall- und Rettungsmaschinen sowie -werkzeugmaschinen, Kehr-, Reinigungs- und Waschmaschinen, handbetätigte Geräte zur Körper- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere, scharfe und stumpfe Hieb- und Stichwaffen, Essbestecke und Werkzeuge für die Zubereitung von Lebensmitteln in Form von Küchenmessern, Schneide-, Mahl- und Schleifgeräten, handbetätigte Geräte und Werkzeuge zur Materialbearbeitung sowie für Bau-, Reparatur und Instandhaltungsarbeiten, Notfall- und Rettungshandwerkzeuge, [X.], aufgezeichnete Daten, Informationstechnologische, audiovisuelle, multimediale und fotografische Geräte, Magnete, Magnetisierungs- und Entmagnetisierungsvorrichtungen, wissenschaftliche Geräte und Laborgeräte für physikalische Reaktionen mittels Elektrizität, Apparate, Instrumente und Kabel für Elektrizität, optische Geräte und Ausrüstung, Verstärkungsgeräte und Korrektoren, Sicherungs-, Sicherheits-, Schutz- und Signalgeräte sowie -ausrüstung, Tauchausrüstung, Navigations-, Orientierungs-, Standortverfolgungs-, Zielverfolgungs- und Kartierungsgeräte, Mess-, Erkennungs- und Überwachungsinstrumente, -vorrichtungen sowie -regler, Überwachungsinstrumente und -apparate, Geräte für physikalische Therapie, Gehörschutzgeräte, Hilfen zur Nahrungsaufnahme und Schnuller, Sexhilfen, medizinische und veterinärmedizinische Apparate und Instrumente, medizinische Möbel und Bettwaren, Ausrüstung zum Umlagern von Patienten, medizinische Bekleidung, Prothesen und künstliche Implantate, orthopädische Hilfen, Mobilitätshilfen, Bräunungsapparate, Sanitäre Installationen und Einrichtungen, Wasserversorgungsanlagen, [X.], Boiler und Heizgeräte, Beleuchtung und Lichtreflektoren, Geräte zum Kochen, Erhitzen, Kühlen und Konservieren von Nahrungsmitteln und Getränken, Kamine, Filter für Industrie und Haushalt, persönliche Heiz- und Trockengeräte, Trockenanlagen, Kühl- und Gefrierausrüstung, Heizungs-, Ventilations-, Klima- und Luftreinigungsgeräte und -anlagen, Anzünder, Fahrzeuge und Beförderungsmittel, Edelsteine, Perlen und Edelmetalle sowie Imitationen hiervon, Juwelierwaren, Schmuckwaren, Zeitmessgeräte, aus Edelmetallen oder Halbedelmetallen oder -steinen oder Imitaten hiervon hergestellte oder damit beschichtete Statuen und Figuren, aus Edelmetallen oder Halbedelmetallen oder -steinen oder Imitaten hiervon hergestellte oder damit beschichtete Verzierungen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse, Schlüsselringe und Schlüsselketten sowie Anhänger hierfür, Kunstwerke und Figuren aus Papier oder Pappe sowie Architekturmodelle, Dekorations- und Künstlerbedarfsmaterialien und -mittel, Filtermaterial aus Papier, Taschen, Beutel und Waren für Verpackungs-, Einpack- und Ablagezwecke aus Papier, Pappe oder Kunststoff, Papier- und Schreibwaren sowie Lehr- und Unterrichtsmittel, Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für [X.], [X.], Papier und Pappe, Banknotenhalter, Regen- und Sonnenschirme, Spazierstöcke, Gepäck, Taschen, Brieftaschen und andere Tragebehältnisse, Leder und Lederimitationen, Pelze und Tierhäute sowie Waren daraus, Sattlerwaren, Peitschen und Bekleidung für Tiere, Baumaterialien und Bauelemente, nicht aus Metall, Bauten und transportable Bauten, nicht aus Metall, Holz und Holzimitate, Statuen und Kunstwerke aus Materialien wie Stein, Beton und Marmor, Schlösser und Schlüssel, nicht aus Metall, Tür-, [X.] und Fensterbeschläge, nicht aus Metall, Ventile, nicht aus Metall, Befestigungsmaterial, nicht aus Metall, Statuen, Figuren und Kunstwerke sowie Verzierungen und Dekorationen aus Materialien wie Holz, Wachs, Gips oder Kunststoff, Möbel und Einrichtungsgegenstände, Behausungen und Betten für Tiere, Behälter sowie Verschlüsse und Halter hierfür, nicht aus Metall, Leitern und mobile Treppen, nicht aus Metall, Displays, Ständer und Beschilderung, nicht aus Metall, Statuen, Figuren, Schilder und Kunstwerke aus Materialien wie Porzellan, Keramik, Steingut und Glas, unverarbeitete und teilweise verarbeitete Glaswaren, nicht für einen bestimmten Verwendungszweck angepasst, Gegenstände für die Gartenarbeit, Haushaltsreinigungsgegenstände, Bürsten und Bürstenmachermaterialien, Geschirr, Kochgeschirr und Behälter, Kosmetik- und Toiletteutensilien, Aquarien, Futterspender für die Tierhaltung, Aquarien und Vivarien, Gegenstände zur Schädlings- und Ungezieferabwehr, Haushaltsgegenstände für die Pflege von Bekleidung und Schuhwaren, rohe textile Fasern und deren Ersatzstoffe, Schlingen und Bänder, Beutel und Säcke für Verpackung, Lagerung und Transport, Planen, Markisen, Zelte und nicht angepasste Abdeckungen, Segel, Seile und Bindfäden, Netze, Polster- und Füllmaterialien, Stoffe, Textilwaren und Textilersatzstoffe, Filtermaterialien aus Textilien, Kopfbedeckungen, Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Teile von Bekleidungsstücken, Schuhwaren und Kopfbedeckungen, Accessoires für Bekleidung, Nähartikel und schmückende textile Artikel, Haarschmuck, Lockenwickler, Haarbefestigungsartikel und falsche Haare, künstliche Früchte, Blumen und Gemüse, Anhänger, ausgenommen für Schmuck, Schlüsselringe oder Schlüsselanhänger, Insektennadeln und -pins, Fußbodenbeläge und künstliche Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen, Sportartikel und -ausrüstungen, Festschmuck und künstliche Weihnachtsbäume, Geräte für Jahrmärkte und Spielplätze, Spielwaren, Spiele, Spielzeug und Kuriositäten, Speiseöle und -fette, verarbeitetes Obst und Gemüse [einschließlich Nüsse, Hülsenfrüchte] sowie verarbeitete Pilze, Suppen und Brühen, Fleischextrakte, Fertiggerichte und pikante Snacks, Speisesalz, Würzmittel, Gewürze, Aromastoffe für Getränke, Brot, Gebäck, Kuchen, Torten und Kekse, Süßwaren, Schokoriegel und Kaugummi, Müsliriegel und Energieriegel, Zucker, natürliche Süßungsmittel, süße Glasuren und Füllungen sowie Bienenprodukte zu Speisezwecken, Eis, Eiscreme, gefrorener Joghurt, Sorbets, Kaffee, Tee, Kakao und Ersatzstoffe hierfür, verarbeitetes Getreide und Stärken für Nahrungsmittel sowie Waren hieraus, Backzubereitungen und Hefe, land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Erzeugnisse der Aquakultur, Futtermittel und Tiernahrung, Streu- und Einstreumaterialien für Tiere, Bier und Brauereiprodukte, alkoholfreie Getränke, alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken, alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken, alkoholische Getränke, ausgenommen Bier; Einzelhandelsdienstleistungen mittels Teleshopping-Sendungen in den Bereichen: Färbemittel, Farbstoffe, Pigmente und Tinten, Verdünnungs- und Verdickungsmittel für Anstrich- und Färbemittel sowie für Tinten, Anstrichmittel, [X.] im Rohzustand, Körperpflegemittel, Tierpflegemittel, ätherische Öle und aromatische Extrakte, Reinigungs- und Duftpräparate, Schleifstoffe, [X.] und Schusterwachs, Brennstoffe und Leuchtstoffe, Schmiermittel sowie industrielle Fette, Wachse und Fluid, diätetische Präparate und Nahrungsergänzungsmittel, zahnmedizinische Präparate und Erzeugnisse sowie medizinische Zahnputzmittel, Hygienepräparate und -artikel, Baumaterialien und Bauelemente aus Metall, nicht für einen bestimmten Verwendungszweck angepasste, unverarbeitete und teilweise verarbeitete Materialien aus Metall, Kleineisenwaren, Türen, [X.], Fenster und Fensterabdeckungen aus Metall, Bauten und transportable Bauten aus Metall, Statuen und Kunstwerke aus unedlen Metallen, Container sowie Transport- und Verpackungsgegenstände aus Metall, maschinelle Ausrüstung für die Landwirtschaft, Erdarbeiten, Bauarbeiten, Öl- und Gasgewinnungsarbeiten sowie Bergbauarbeiten, Pumpen, Kompressoren und Gebläse, Industrieroboter, Elektrogeneratoren, Umzugs- und Transportgeräte, Maschinen und Werkzeugmaschinen für Materialbearbeitung und Produktion, Abgabemaschinen, Notfall- und Rettungsmaschinen sowie -werkzeugmaschinen, Kehr-, Reinigungs- und Waschmaschinen, handbetätigte Geräte zur Körper- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere, scharfe und stumpfe Hieb- und Stichwaffen, Essbestecke und Werkzeuge für die Zubereitung von Lebensmitteln in Form von Küchenmessern, Schneide-, Mahl- und Schleifgeräten, handbetätigte Geräte und Werkzeuge zur Materialbearbeitung sowie für Bau-, Reparatur und Instandhaltungsarbeiten, Notfall- und Rettungshandwerkzeuge, [X.], aufgezeichnete Daten, Informationstechnologische, audiovisuelle, multimediale und fotografische Geräte, Magnete, Magnetisierungs- und Entmagnetisierungsvorrichtungen, wissenschaftliche Geräte und Laborgeräte für physikalische Reaktionen mittels Elektrizität, Apparate, Instrumente und Kabel für Elektrizität, optische Geräte und Ausrüstung, Verstärkungsgeräte und Korrektoren, Sicherungs-, Sicherheits-, Schutz- und Signalgeräte sowie -ausrüstung, Tauchausrüstung, Navigations-, Orientierungs-, Standortverfolgungs-, Zielverfolgungs- und Kartierungsgeräte, Mess-, Erkennungs- und Überwachungsinstrumente, -vorrichtungen sowie -regler, Überwachungsinstrumente und -apparate, Geräte für physikalische Therapie, Gehörschutzgeräte, Hilfen zur Nahrungsaufnahme und Schnuller, Sexhilfen, medizinische und veterinärmedizinische Apparate und Instrumente, medizinische Möbel und Bettwaren, Ausrüstung zum Umlagern von Patienten, medizinische Bekleidung, Prothesen und künstliche Implantate, orthopädische Hilfen, Mobilitätshilfen, Bräunungsapparate, Sanitäre Installationen und Einrichtungen, Wasserversorgungsanlagen, [X.], Boiler und Heizgeräte, Beleuchtung und Lichtreflektoren, Geräte zum Kochen, Erhitzen, Kühlen und Konservieren von Nahrungsmitteln und Getränken, Kamine, Filter für Industrie und Haushalt, persönliche Heiz- und Trockengeräte, Trockenanlagen, Kühl- und Gefrierausrüstung, Heizungs-, Ventilations-, Klima- und Luftreinigungsgeräte und -anlagen, Anzünder, Fahrzeuge und Beförderungsmittel, Edelsteine, Perlen und Edelmetalle sowie Imitationen hiervon, Juwelierwaren, Schmuckwaren, Zeitmessgeräte, aus Edelmetallen oder Halbedelmetallen oder -steinen oder Imitaten hiervon hergestellte oder damit beschichtete Statuen und Figuren, aus Edelmetallen oder Halbedelmetallen oder -steinen oder Imitaten hiervon hergestellte oder damit beschichtete Verzierungen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse, Schlüsselringe und Schlüsselketten sowie Anhänger hierfür, Kunstwerke und Figuren aus Papier oder Pappe sowie Architekturmodelle, Dekorations- und Künstlerbedarfsmaterialien und -mittel, Filtermaterial aus Papier, Taschen, Beutel und Waren für Verpackungs-, Einpack- und Ablagezwecke aus Papier, Pappe oder Kunststoff, Papier- und Schreibwaren sowie Lehr- und Unterrichtsmittel, Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für [X.], [X.], Papier und Pappe, Banknotenhalter, Regen- und Sonnenschirme, Spazierstöcke, Gepäck, Taschen, Brieftaschen und andere Tragebehältnisse, Leder und Lederimitationen, Pelze und Tierhäute sowie Waren daraus, Sattlerwaren, Peitschen und Bekleidung für Tiere, Baumaterialien und Bauelemente, nicht aus Metall, Bauten und transportable Bauten, nicht aus Metall, Holz und Holzimitate, Statuen und Kunstwerke aus Materialien wie Stein, Beton und Marmor, Schlösser und Schlüssel, nicht aus Metall, Tür-, [X.] und Fensterbeschläge, nicht aus Metall, Ventile, nicht aus Metall, Befestigungsmaterial, nicht aus Metall, Statuen, Figuren und Kunstwerke sowie Verzierungen und Dekorationen aus Materialien wie Holz, Wachs, Gips oder Kunststoff, Möbel und Einrichtungsgegenstände, Behausungen und Betten für Tiere, Behälter sowie Verschlüsse und Halter hierfür, nicht aus Metall, Leitern und mobile Treppen, nicht aus Metall, Displays, Ständer und Beschilderung, nicht aus Metall, Statuen, Figuren, Schilder und Kunstwerke aus Materialien wie Porzellan, Keramik, Steingut und Glas, unverarbeitete und teilweise verarbeitete Glaswaren, nicht für einen bestimmten Verwendungszweck angepasst, Gegenstände für die Gartenarbeit, Haushaltsreinigungsgegenstände, Bürsten und Bürstenmachermaterialien, Geschirr, Kochgeschirr und Behälter, Kosmetik- und Toiletteutensilien, Aquarien, Futterspender für die Tierhaltung, Aquarien und Vivarien, Gegenstände zur Schädlings- und Ungezieferabwehr, Haushaltsgegenstände für die Pflege von Bekleidung und Schuhwaren, rohe textile Fasern und deren Ersatzstoffe, Schlingen und Bänder, Beutel und Säcke für Verpackung, Lagerung und Transport, Planen, Markisen, Zelte und nicht angepasste Abdeckungen, Segel, Seile und Bindfäden, Netze, Polster- und Füllmaterialien, Stoffe, Textilwaren und Textilersatzstoffe, Filtermaterialien aus Textilien, Kopfbedeckungen, Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Teile von Bekleidungsstücken, Schuhwaren und Kopfbedeckungen, Accessoires für Bekleidung, Nähartikel und schmückende textile Artikel, Haarschmuck, Lockenwickler, Haarbefestigungsartikel und falsche Haare, künstliche Früchte, Blumen und Gemüse, Anhänger, ausgenommen für Schmuck, Schlüsselringe oder Schlüsselanhänger, Insektennadeln und -pins, Fußbodenbeläge und künstliche Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen, Sportartikel und -ausrüstungen, Festschmuck und künstliche Weihnachtsbäume, Geräte für Jahrmärkte und Spielplätze, Spielwaren, Spiele, Spielzeug und Kuriositäten, Speiseöle und -fette, verarbeitetes Obst und Gemüse [einschließlich Nüsse, Hülsenfrüchte] sowie verarbeitete Pilze, Suppen und Brühen, Fleischextrakte, Fertiggerichte und pikante Snacks, Speisesalz, Würzmittel, Gewürze, Aromastoffe für Getränke, Brot, Gebäck, Kuchen, Torten und Kekse, Süßwaren, Schokoriegel und Kaugummi, Müsliriegel und Energieriegel, Zucker, natürliche Süßungsmittel, süße Glasuren und Füllungen sowie Bienenprodukte zu Speisezwecken, Eis, Eiscreme, gefrorener Joghurt, Sorbets, Kaffee, Tee, Kakao und Ersatzstoffe hierfür, verarbeitetes Getreide und Stärken für Nahrungsmittel sowie Waren hieraus, Backzubereitungen und Hefe, land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Erzeugnisse der Aquakultur, Futtermittel und Tiernahrung, Streu- und Einstreumaterialien für Tiere, Bier und Brauereiprodukte, alkoholfreie Getränke, alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken, alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken, alkoholische Getränke, ausgenommen Bier; Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Färbemittel, Farbstoffe, Pigmente und Tinten, Verdünnungs- und Verdickungsmittel für Anstrich- und Färbemittel sowie für Tinten, Anstrichmittel, [X.] im Rohzustand, Körperpflegemittel, Tierpflegemittel, ätherische Öle und aromatische Extrakte, Reinigungs- und Duftpräparate, Schleifstoffe, [X.] und Schusterwachs, Brennstoffe und Leuchtstoffe, Schmiermittel sowie industrielle Fette, Wachse und Fluid, diätetische Präparate und Nahrungsergänzungsmittel, zahnmedizinische Präparate und Erzeugnisse sowie medizinische Zahnputzmittel, Hygienepräparate und -artikel, Baumaterialien und Bauelemente aus Metall, nicht für einen bestimmten Verwendungszweck angepasste, unverarbeitete und teilweise verarbeitete Materialien aus Metall, Kleineisenwaren, Türen, [X.], Fenster und Fensterabdeckungen aus Metall, Bauten und transportable Bauten aus Metall, Statuen und Kunstwerke aus unedlen Metallen, Container sowie Transport- und Verpackungsgegenstände aus Metall, maschinelle Ausrüstung für die Landwirtschaft, Erdarbeiten, Bauarbeiten, Öl- und Gasgewinnungsarbeiten sowie Bergbauarbeiten, Pumpen, Kompressoren und Gebläse, Industrieroboter, Elektrogeneratoren, Umzugs- und Transportgeräte, Maschinen und Werkzeugmaschinen für Materialbearbeitung und Produktion, Abgabemaschinen, Notfall- und Rettungsmaschinen sowie -werkzeugmaschinen, Kehr-, Reinigungs- und Waschmaschinen, handbetätigte Geräte zur Körper- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere, scharfe und stumpfe Hieb- und Stichwaffen, Essbestecke und Werkzeuge für die Zubereitung von Lebensmitteln in Form von Küchenmessern, Schneide-, Mahl- und Schleifgeräten, handbetätigte Geräte und Werkzeuge zur Materialbearbeitung sowie für Bau-, Reparatur und Instandhaltungsarbeiten, Notfall- und Rettungshandwerkzeuge, [X.], aufgezeichnete Daten, Informationstechnologische, audiovisuelle, multimediale und fotografische Geräte, Magnete, Magnetisierungs- und Entmagnetisierungsvorrichtungen, wissenschaftliche Geräte und Laborgeräte für physikalische Reaktionen mittels Elektrizität, Apparate, Instrumente und Kabel für Elektrizität, optische Geräte und Ausrüstung, Verstärkungsgeräte und Korrektoren, Sicherungs-, Sicherheits-, Schutz- und Signalgeräte sowie -ausrüstung, Tauchausrüstung, Navigations-, Orientierungs-, Standortverfolgungs-, Zielverfolgungs- und Kartierungsgeräte, Mess-, Erkennungs- und Überwachungsinstrumente, -vorrichtungen sowie -regler, Überwachungsinstrumente und -apparate, Geräte für physikalische Therapie, Gehörschutzgeräte, Hilfen zur Nahrungsaufnahme und Schnuller, Sexhilfen, medizinische und veterinärmedizinische Apparate und Instrumente, medizinische Möbel und Bettwaren, Ausrüstung zum Umlagern von Patienten, medizinische Bekleidung, Prothesen und künstliche Implantate, orthopädische Hilfen, Mobilitätshilfen, Bräunungsapparate, Sanitäre Installationen und Einrichtungen, Wasserversorgungsanlagen, [X.], Boiler und Heizgeräte, Beleuchtung und Lichtreflektoren, Geräte zum Kochen, Erhitzen, Kühlen und Konservieren von Nahrungsmitteln und Getränken, Kamine, Filter für Industrie und Haushalt, persönliche Heiz- und Trockengeräte, Trockenanlagen, Kühl- und Gefrierausrüstung, Heizungs-, Ventilations-, Klima- und Luftreinigungsgeräte und -anlagen, Anzünder, Fahrzeuge und Beförderungsmittel, Edelsteine, Perlen und Edelmetalle sowie Imitationen hiervon, Juwelierwaren, Schmuckwaren, Zeitmessgeräte, aus Edelmetallen oder Halbedelmetallen oder -steinen oder Imitaten hiervon hergestellte oder damit beschichtete Statuen und Figuren, aus Edelmetallen oder Halbedelmetallen oder -steinen oder Imitaten hiervon hergestellte oder damit beschichtete Verzierungen, Schmuck- und Uhrenbehältnisse, Schlüsselringe und Schlüsselketten sowie Anhänger hierfür, Kunstwerke und Figuren aus Papier oder Pappe sowie Architekturmodelle, Dekorations- und Künstlerbedarfsmaterialien und -mittel, Filtermaterial aus Papier, Taschen, Beutel und Waren für Verpackungs-, Einpack- und Ablagezwecke aus Papier, Pappe oder Kunststoff, Papier- und Schreibwaren sowie Lehr- und Unterrichtsmittel, Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für [X.], [X.], Papier und Pappe, Banknotenhalter, Regen- und Sonnenschirme, Spazierstöcke, Gepäck, Taschen, Brieftaschen und andere Tragebehältnisse, Leder und Lederimitationen, Pelze und Tierhäute sowie Waren daraus, Sattlerwaren, Peitschen und Bekleidung für Tiere, Baumaterialien und Bauelemente, nicht aus Metall, Bauten und transportable Bauten, nicht aus Metall, Holz und Holzimitate, Statuen und Kunstwerke aus Materialien wie Stein, Beton und Marmor, Schlösser und Schlüssel, nicht aus Metall, Tür-, [X.] und Fensterbeschläge, nicht aus Metall, Ventile, nicht aus Metall, Befestigungsmaterial, nicht aus Metall, Statuen, Figuren und Kunstwerke sowie Verzierungen und Dekorationen aus Materialien wie Holz, Wachs, Gips oder Kunststoff, Möbel und Einrichtungsgegenstände, Behausungen und Betten für Tiere, Behälter sowie Verschlüsse und Halter hierfür, nicht aus Metall, Leitern und mobile Treppen, nicht aus Metall, Displays, Ständer und Beschilderung, nicht aus Metall, Statuen, Figuren, Schilder und Kunstwerke aus Materialien wie Porzellan, Keramik, Steingut und Glas, unverarbeitete und teilweise verarbeitete Glaswaren, nicht für einen bestimmten Verwendungszweck angepasst, Gegenstände für die Gartenarbeit, Haushaltsreinigungsgegenstände, Bürsten und Bürstenmachermaterialien, Geschirr, Kochgeschirr und Behälter, Kosmetik- und Toiletteutensilien, Aquarien, Futterspender für die Tierhaltung, Aquarien und Vivarien, Gegenstände zur Schädlings- und Ungezieferabwehr, Haushaltsgegenstände für die Pflege von Bekleidung und Schuhwaren, rohe textile Fasern und deren Ersatzstoffe, Schlingen und Bänder, Beutel und Säcke für Verpackung, Lagerung und Transport, Planen, Markisen, Zelte und nicht angepasste Abdeckungen, Segel, Seile und Bindfäden, Netze, Polster- und Füllmaterialien, Stoffe, Textilwaren und Textilersatzstoffe, Filtermaterialien aus Textilien, Kopfbedeckungen, Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Teile von Bekleidungsstücken, Schuhwaren und Kopfbedeckungen, Accessoires für Bekleidung, Nähartikel und schmückende textile Artikel, Haarschmuck, Lockenwickler, Haarbefestigungsartikel und falsche Haare, künstliche Früchte, Blumen und Gemüse, Anhänger, ausgenommen für Schmuck, Schlüsselringe oder Schlüsselanhänger, Insektennadeln und -pins, Fußbodenbeläge und künstliche Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen, Sportartikel und -ausrüstungen, Festschmuck und künstliche Weihnachtsbäume, Geräte für Jahrmärkte und Spielplätze, Spielwaren, Spiele, Spielzeug und Kuriositäten, Speiseöle und -fette, verarbeitetes Obst und Gemüse [einschließlich Nüsse, Hülsenfrüchte] sowie verarbeitete Pilze, Suppen und Brühen, Fleischextrakte, Fertiggerichte und pikante Snacks, Speisesalz, Würzmittel, Gewürze, Aromastoffe für Getränke, Brot, Gebäck, Kuchen, Torten und Kekse, Süßwaren, Schokoriegel und Kaugummi, Müsliriegel und Energieriegel, Zucker, natürliche Süßungsmittel, süße Glasuren und Füllungen sowie Bienenprodukte zu Speisezwecken, Eis, Eiscreme, gefrorener Joghurt, Sorbets, Kaffee, Tee, Kakao und Ersatzstoffe hierfür, verarbeitetes Getreide und Stärken für Nahrungsmittel sowie Waren hieraus, Backzubereitungen und Hefe, land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Erzeugnisse der Aquakultur, Futtermittel und Tiernahrung, Streu- und Einstreumaterialien für Tiere, Bier und Brauereiprodukte, alkoholfreie Getränke, alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken, alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken, alkoholische Getränke, ausgenommen Bier; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Fernsehwerbung; Herausgabe von Werbetexten; Marketing; Online-Werbung in einem Computernetzwerk; Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen; Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten; Plakatanschlagwerbung; Planung von Werbemaßnahmen; Produktvorführungen und -präsentationen; Präsentation von Firmen und deren Waren und Dienstleistungen im [X.] und anderen Medien; Präsentation von Waren in [X.], für den Einzelhandel; Präsentation von Waren und Dienstleistungen für Werbezwecke; Präsentation von Waren und Dienstleistungen zu Verkaufszwecken [für Dritte]; Organisation und Veranstaltung von Waren- und Dienstleistungspräsentationen; Veranstaltung von Präsentationen zu Werbezwecken; Veranstaltung und Organisation von Präsentationen für Werbezwecke, Handelszwecke, Geschäftszwecke und kommerzielle Zwecke; Planen und Veranstalten von Messen, Ausstellungen und Präsentationen für wirtschaftliche oder Webezwecke; Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Verkäufen [für Dritte]; Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Werbe- und Verkaufsförderungsveranstaltungen; Rundfunkwerbung; Verbreitung von Werbeanzeigen; Verfassen von Werbetexten; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbeflächen im [X.]; Affiliate-Marketing; Verkaufsförderung [Sales promotion]; Verkaufsförderung [für Dritte]; Verkaufsförderungs- und Werbedienste; Beratung in Bezug auf Werbe- und Verkaufsförderungsveranstaltungen; Zusammenstellung von Waren für Dritte zu Präsentations- und Verkaufszwecken; Vermietung von Werbematerial; Vermietung von Werbezeit in [X.]; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte, auch über das [X.]; Vermittlung von Werbeverträgen für Dritte; Versandwerbung; Verteilung von Werbematerial [Flugblätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben]; Verteilung von Werbemitteln; Vervielfältigung von Dokumenten; Vorführung von Waren für Werbezwecke; Werbung; Werbung im [X.] für Dritte; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken

Klasse 39

Verteilung durch Leitungen und Kabel; Transportwesen; Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Vermietungsdienste in Bezug auf Transport und Lagerung; Parken und Abstellen von Fahrzeugen; Informations-, Beratungs- und Reservierungsdienste in Bezug auf Transportdienstleistungen

Klasse 40

Kundenspezifische Fabrikations- und Anfertigungsdienstleistungen; Materialbearbeitung und -umwandlung; Druckarbeiten und fotografische sowie kinematografische Entwicklung; Vervielfältigung von [X.]o- und Videoaufzeichnungen

Klasse 41

Verlags- und Berichtswesen; Bildung; Erziehung; Unterhaltung; Sport; Übersetzung und Dolmetschen

Klasse 43

Vorübergehende Beherbergung von Gästen; Dienstleistungen von Tierpensionen; Vermietung von Möbeln, Wäsche, Tafelzubehör und Ausrüstung für die Bereitstellung von Speisen und Getränken; Verpflegung von Gästen

Klasse 44

Gesundheitspflege für den Menschen; Hygiene- und Schönheitspflege für den Menschen.

5

Mit Hinweis vom 11. Juni 2020 hat die Markenstelle für Klasse 35 des [X.] der Anmelderin unter Übersendung mehrerer [X.] mitgeteilt, dass der Eintragung des Zeichens die Hindernisse der fehlenden Unterscheidungskraft und der beschreibenden Angabe entgegenstünden.

6

Mit Anwaltsschreiben vom 16. Juni 2020 hat ein Dritter, [X.], gegenüber der Markenstelle unter Vorlage einer Abschrift eines im Schriftsatz zitierten Beschlusses des [X.] und mehrerer [X.]auszüge vorgetragen, dass der Eintragung des [X.] absolute Schutzhindernisse entgegenstünden. Das Zeichen sei bereits vor dem Anmeldezeitpunkt beschreibend als Hinweis auf Rabattaktionen am Freitag vor dem ersten Adventswochenende benutzt worden. Wie aus einem Löschungsverfahren gegen die Marke [X.] bekannt, habe das [X.] die Löschung der Marke teilweise bestätigt. Der auf dieser Markenanmeldung beruhenden internationalen Marke sei durch Beschluss des [X.] vom 5. März 2019 der Schutz zu Recht versagt worden.

7

Mit Anwaltsschreiben vom 7. August 2020 hat ein weiterer namentlich nicht genannter Dritter unter Vorlage mehrerer Anlagen darauf hingewiesen, dass der Eintragung des Zeichens die Schutzhindernisse gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 [X.] entgegenstünden.

8

Die Schreiben der [X.] wurden der Anmelderin nicht übersandt.

9

Die Markenstelle für Klasse 35 des [X.] hat die Anmeldung mit Beschluss vom 19. Februar 2021 vollständig zurückgewiesen, weil es der angemeldeten Bezeichnung an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehle (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 [X.]). Wie sich aus den Recherchen der Markenstelle ergebe, würden mit „[X.]“ Rabattaktionen am vierten Freitag im November bezeichnet. Das Anmeldezeichen sei daher nur ein Hinweis, dass die angemeldeten Waren und Dienstleistungen im Rahmen von Rabattaktionen angeboten würden. Alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen könnten im Rahmen von Rabattaktionen angeboten werden.

Gegen diesen ihr am 24. Februar 2021 zugestellten Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin vom 24. März 2021. Sie trägt vor, die Entscheidung widerspreche der Rechtsprechung des [X.]s, des [X.] und des [X.]. Die Wortfolge sei bereits aufgrund ihrer Interpretationsbedürftigkeit und Mehrdeutigkeit unterscheidungskräftig. Die Wortfolge „[X.]“ werde im Inland als [X.] Übersetzung von „schwarzer Freitag“ im Sinne von „Unglückstag“, „[X.]“ bzw. „unglücklicher, durch geschäftlichen Misserfolg gekennzeichneter Freitag“ oder „[X.] Börsencrash von 1929“ verstanden. Zu dem Verständnis als Hinweis auf eine einmal jährlich stattfindende Rabattaktion gelange der Verkehr nur durch einen mehrere Gedankenschritte umfassenden Denkprozess. Auf einem Produkt angebracht werde der Verkehr, selbst wenn er die Bedeutung als Rabattaktion in [X.] kenne, in der Bezeichnung ein äußerst fantasievolles Spiel mit den gegensätzlichen Bedeutungen des Begriffs sehen: [X.] werde für den Verbraucher zum Glückstag.

Aus den [X.] ergebe sich das dem Zeichen zugrunde gelegte Verständnis von einmal im Jahr stattfindenden Rabattaktionen am vierten Freitag im November bzw. am Freitag vor dem ersten Adventwochenende nicht. Die [X.] zeigten überwiegend nur [X.] der Bezeichnung, ohne dass sich daraus ein bestimmtes Verkehrsverständnis ergebe. Diese Auffassung entspreche auch der Rechtsprechung des [X.], wie sie in den Entscheidungen „Link economy ([X.], 270 [X.]. 18), „[X.]“ ([X.], 323, 324) und „[X.]“ ([X.], 816, 817) zum Ausdruck komme.

Aber selbst wenn die durch die Markenstelle zugrunde gelegte Bedeutung des Zeichens im Vordergrund stehe, sei diese nicht unmittelbar beschreibend. Denn ein Hinweis auf Rabattaktionen beschreibe keine Merkmale oder Eigenschaften von Waren selbst. Alle Bedeutungen seien negativ konnotiert, es handele sich um eine Fantasiebezeichnung, auch die Markenstelle selbst gehe davon aus, dass der Verkehr die Rabattaktion nur mit dem Begriff „assoziiere“, was aber nicht genüge, um ihm Unterscheidungskraft abzusprechen. Auch ein enger beschreibender Bezug zu den Waren und Dienstleistungen sei nicht vorhanden.

Der Anmelder beantragt sinngemäß,

den Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des [X.]s vom 19. Februar 2021 aufzuheben.

Nach Eingang der Beschwerdebegründung ist beim [X.] die Stellungnahme des [X.] vom 21. Juli 2021 eingegangen, wegen deren Inhalts auf die [X.] verwiesen wird. Die Stellungnahme ist der Beschwerdeführerin mit Schreiben des [X.] vom 2. August 2021 zugeleitet worden.

Der Senat hat die Beschwerdeführerin unter Übersendung der Eingaben Dritter vom 16. Juni 2020 und 6. August 2020 sowie eigener [X.] des Senats auf die mangelnde Erfolgsaussicht der Beschwerde hingewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat darauf keine Stellungnahme abgegeben.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II.

Die gemäß §§ 64 Abs. 6 [X.], 66 Abs. 1 [X.] statthafte Beschwerde ist zulässig, hat aber keinen Erfolg.

I. Der Eintragung des [X.] als Marke steht in Verbindung mit den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen das absolute Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 [X.] entgegen. Die Markenstelle hat dem Anmeldezeichen daher zu Recht die Eintragung versagt (§ 37 Abs. 1 [X.]).

1. Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 [X.] ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet ([X.] [X.] 2015, 1198, [X.]. 59 f. – [X.]/[X.]]; [X.], 932, [X.]. 7 – #darferdas?; [X.] 2018, 301, [X.]. 11 – [X.]; [X.] 2016, 934, [X.]. 9 – [X.]). Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten ([X.] [X.] 2010, 228, [X.]. 33 – [X.]/[X.] [Vorsprung durch Technik]; [X.], a. a. [X.] – #darferdas?; a. a. [X.] – [X.]). Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden ([X.], a. a. [X.] – [X.]). Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen ([X.] [X.] 2004, 428, [X.]. 53 – [X.]; [X.], a. a. [X.], [X.]. 15 – [X.]).

Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt ([X.] [X.] 2013, 1143, [X.]. 15 – [X.] werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist ([X.] [X.] 2006, 411, [X.]. 24 – Matratzen Concord/[X.]; [X.] [X.] 2014, 376, [X.]. 11 – grill meister).

Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen ([X.] [X.] 2004, 674, [X.]. 86 – Postkantoor; [X.], a. a. [X.], [X.]. 8 – #darferdas?; [X.], 270, [X.]. 11 – Link economy) oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der [X.] oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr – etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung – stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden ([X.], a. a. [X.] – #darferdas?; a. a. [X.], [X.]. 12 – [X.]; [X.] 2014, 872, [X.]. 21 – [X.]). Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar selbst nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt ohne weiteres erfasst und in der Bezeichnung kein Unterscheidungsmittel für deren Herkunft sieht ([X.], a. a. [X.] – #darferdas?; a. a. [X.] – [X.]).

An die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Wortfolgen und Slogans sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als bei sonstigen Wortzeichen ([X.] [X.] Int. 2012, 914 [X.]. 25 – Smart/[X.] [[X.] DAS [X.]]; [X.] 2010, 228 [X.]. 36 – [X.]/[X.] [Vorsprung durch Technik]; [X.] 2004, 1027, [X.]. 33 und 34 – [X.] [Das Prinzip der Bequemlichkeit]; [X.] [X.] 2015, 173 [X.]. 17 – for you; [X.]. 14 – [X.]; [X.] 2014, 565 [X.]. 14 – smartbook). Vielmehr ist in jedem Fall zu prüfen, ob die Wortfolge einen ausschließlich produktbeschreibenden Inhalt hat oder ihr über diesen hinaus eine, wenn auch noch so geringe Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen zukommt ([X.] [X.] 2009, 949 [X.]. 10 – [X.]; [X.] 2009, 778 [X.]. 11 – [X.]; [X.] 2010, 935 [X.]. 8 – [X.]). Selbst wenn aber Marken, die aus Zeichen oder Angaben bestehen, die sonst als Werbeslogans, [X.] oder Aufforderungen zum Kauf der in Bezug genommenen Waren und Dienstleistungen verwendet werden, eine Sachaussage in mehr oder weniger großem Umfang enthalten, ohne unmittelbar beschreibend zu sein, können sie dennoch geeignet sein, den Verbraucher auf die betriebliche Herkunft der in Bezug genommenen Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen ([X.] a. a. [X.] [X.]. 56 – [X.]/[X.] [Vorsprung durch Technik]). Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn diese Marken nicht nur in einer gewöhnlichen Werbemitteilung bestehen, sondern eine gewisse Originalität oder Prägnanz aufweisen, ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand erfordern oder bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen Denkprozess auslösen ([X.] a. a. [X.] [X.]. 57 – [X.]/[X.] [Vorsprung durch Technik]; [X.] a. a. [X.] [X.]. 17 – for you; [X.] 2013, 552 [X.]. 9 – [X.] schönste Seiten; a. a. [X.] – [X.]).

Der anpreisende Sinn einer angemeldeten Wortfolge schließt deren Eignung als Herkunftshinweis nur dann aus, wenn der Verkehr sie ausschließlich als werbliche

Anpreisung versteht ([X.] a. a. [X.] [X.]. 23 – [X.]).

2. Nach diesen Grundsätzen entbehrt die angemeldete Wortkombination hinsichtlich der beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs.2 Nr.1 [X.].

a) Maßgeblich ist hier auf die Verkehrsauffassung einerseits der allgemeinen Verbraucher und Endabnehmer abzustellen, da sich die Mehrzahl der beanspruchten Waren und eine Vielzahl der Dienstleistungen an die Allgemeinheit der Verbraucher richten. Hinsichtlich einzelner Waren insbesondere in Klasse 7 und der unternehmensbezogenen Dienstleistungen in Klasse 35 und 36 sind auch ausschließlich [X.] angesprochen, sodass insoweit ausschließlich auf die Wahrnehmung des unternehmerisch tätigen [X.] abzustellen ist.

b) Das angemeldete Wortzeichen besteht aus den zwei [X.]n Wörtern „Black“ und „[X.]“, die beide zum [X.]n Grundwortschatz gehören und deshalb sowohl vom allgemeinen Verbraucher als auch vom Fachverkehr in der Bedeutung „schwarzer Freitag“ verstanden werden. Die [X.] Übersetzung „Schwarzer Freitag“ hat nach allgemeinem Verständnis die Bedeutung „ein fünfter Werktag der Woche, der wegen eines an diesem Tag vorgefallenen unglücklichen Ereignisses in besonderer Erinnerung bleibt“. In dieser [X.]n Bedeutung ist die [X.] Wortfolge für die überwiegende Mehrzahl der beanspruchten Waren und Dienstleistungen weder beschreibend noch stellt sie einen engen Sachbezug zu ihnen her. Lediglich für Lehr- und Unterrichtsmittel und [X.] und die Dienstleistungen der Klasse 41 Verlags- und Berichtswesen, Bildung, Unterhaltung kann sie als Hinweis auf deren Inhalt verstanden und damit als Sachangabe verstanden werden, sodass ihr für diese Waren und Dienstleistungen schon aus diesem Grund die Unterscheidungskraft abzusprechen ist.

c) Der Wortfolge fehlt für die beanspruchten Waren jedoch deshalb die erforderliche Unterscheidungskraft, weil sie unmittelbar und ausschließlich als werbende Anpreisung verstanden wird, dergestalt, dass die mit ihr bezeichneten Waren und Dienstleistungen im Rahmen einer zeitlich begrenzten Rabattaktion mit [X.] angeboten werden.

Der Begriff „[X.]“ hat sich ursprünglich aus dem [X.] Wirtschaftsraum stammend seit Jahren auch im Inland als Schlagwort für eine jährliche Rabattaktion Ende November etabliert, bei der vor allem Konsumwaren für einen vorübergehenden Zeitraum mit teilweise erheblichen [X.] angeboten werden. Es ist nicht nur durch die im Anmeldeverfahren von der Markenstelle übersandten sowie von [X.] eingereichten Rechercheunterlagen belegt, sondern eine offenkundige Tatsache, dass [X.]-Angebote des Einzelhandels im letzten Quartal des Jahres inzwischen geradezu omnipräsent sind und auch schon im maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung am 24. Februar 2020 waren. Der [X.] hat sich jedenfalls seit 2015 zum umsatzstärksten [X.] entwickelt und ist damit für die Verkaufsstrategien insbesondere des Einzelhandels von zentraler Bedeutung. Entsprechend wird nicht nur in Anzeigen jeder Art für die jährliche Rabattaktion geworben, sondern ihre wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen und Gesellschaft sind Gegenstand umfangreicher Veröffentlichungen nicht nur in der Fachpresse, vgl. [X.]/: Konsumschlacht [X.]: Verlierer ist die Umwelt (21.November 2018), Anlage 1 zum Schriftsatz vom 6. August 2020: [X.]: [X.] mit weiteren Nachweisen.

Die Bedeutung als Rabattaktion steht dermaßen im Vordergrund der Wahrnehmung der Verbraucher, dass die Wortfolge, selbst wenn sie auf den Waren wie von der Beschwerdeführerin im Anmeldeverfahren durch bearbeitete Fotografien beispielhaft demonstriert, zentral sichtbar angebracht ist, als Hinweis auf eine Sonderaktion mit günstigen Preisen und nicht als Hinweis auf ein einzelnes Unternehmen verstanden wird.

d) Daher wird das angesprochene Publikum die Wortfolge im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren der Klassen 2 bis 33 ausschließlich als werbenden Hinweis auf ein zeitlich begrenztes besonders günstiges Angebot verstehen. Damit fehlt es dem Anmeldezeichen für die beanspruchten Waren an jeglicher Unterscheidungskraft.

Wie sich aus der der Beschwerdeführerin übersandten Recherche des Senats ergibt, hat sich der Begriff „[X.]“ nicht nur im Bereich von Konsumgütern, sondern auch für Waren, die sich ausschließlich oder überwiegend an den Fach- und Geschäftsverkehr richten, als Bezeichnung für einen Rabattaktionstag etabliert und wird deshalb auch im Zusammenhang mit derartigen Waren als Hinweis auf eine solche Rabattaktion verstanden, zumal die angesprochenen Geschäftskunden gleichzeitig im privaten Bereich Verbraucher von Konsumgütern sind und daher die Wortfolge aus dem Bereich der Konsumgüterindustrie als Hinweis auf eine Rabattaktion am vierten Freitag im November kennen. Sie werden diese Kenntnis auf den Bereich der Investitionsgüter übertragen und ihn ohne weitere Gedankenschritte auch dort als Hinweis auf eine Rabattaktion verstehen, vgl.

- https://fisel.de/black-friday-im-b2b: Unsere [X.] Angebote 2020 Datenschutz im Marketing [X.]!
- http://www.abtifa.com/Plakatstaender-inkl-2-Plakate-SALES-ON-[X.]-FRIDAY:
- https://www.for-sale-digital.de/app/uploads/2019/11/For_Sale_Digital_Black_[X.]_im_B2B.pdf: „Whitepaper [X.] im B2B. Das [X.] als [X.] im Geschäftskunden-Bereich … Der [X.] hat sich seit 2013 in [X.] im B2C-Onlinehandel zum umsatzstärksten Shopping-Event entwickelt, an dem sich eine jährlich wachsende Zahl von Händlern, mittlerweile auch im klassischen Handel beteiligt. Allein in [X.] errechnete der Handel 2018 einen Umsatz in Höhe von knapp 2,4 Mrd. [X.], was einem Plus von 15 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. [X.] „[X.] Rabatt-Aktionen auf Investitionsgüter bieten Chancen, sich [X.] zu sichern. Berücksichtigen Sie aber die im B2B längeren Kaufentscheidungsprozesse mit mehreren Stakeholdern und verlängern Sie die Angebotsphase über den [X.] hinaus. Wenn Sie unschlüssig sind, ob und was Sie am [X.] anbieten sollten, befragen Sie vielleicht einfach Ihre Kunden und signalisieren damit ganz nebenbei: Wir arbeiten nutzerzentriert. Und wir sind übrigens am [X.] dabei“.

e) Dies gilt auch für die in Klasse 35 beanspruchten „Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen, auch über das [X.]“ sowie für die ergänzenden Dienstleistungen „Vermittlung von Abonnements für Telekommunikationsdienste für Dritte; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte, auch im Rahmen von e-commerce; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über den An- und Verkauf von Waren; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über die Erbringung von Dienstleistungen; Vermittlung von Zeitungsabonnements [für Dritte]; Produktmanagement und Preise auf [X.]seiten bei [X.]; Bereitstellen eines Online-Marktplatzes für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen; Durchführung von Online-Auktionen über das [X.]; Durchführung von online Auktionen, wobei die öffentliche Bekanntgabe der zu versteigernden Artikel durch den Verkäufer und die Abgabe von Angeboten elektronisch über das [X.] erfolgt; Durchführung von online Auktionen; Gebotsabgabe für Dritte bei [X.]; Vermittlung von Abonnements für Online-Publikationen Dritter; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte über Online-Shops; Online-Dienstleistungen eines Einzelhandelsgeschäfts in Bezug auf Bekleidungsstücke; Online-Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich Kosmetika und Schönheitsprodukte; Online-Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich Kleider; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte [Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen“.

Nach der Rechtsprechung des [X.] umfasst die Handelstätigkeit neben dem Rechtsgeschäft des Kaufvertrags die gesamte Tätigkeit, die ein Wirtschaftsteilnehmer entfaltet, um zum Abschluss eines solchen Geschäfts anzuregen. Diese Tätigkeit besteht insbesondere in der Auswahl eines Sortiments von Waren, die zum Verkauf angeboten werden, und im Angebot verschiedener Dienstleistungen, die einen Verbraucher dazu veranlassen sollen, den Kaufvertrag mit diesem Händler statt mit einem seiner Wettbewerber abzuschließen ([X.] [X.] 2005, 764, Nr. 34 – Praktiker). Darunter lässt sich zwanglos auch das Angebot eines [X.] fassen. Denn Sinn einer Rabattaktion ist es, einen Verbraucher dazu zu veranlassen, den Kaufvertrag mit diesem Händler statt mit einem seiner Wettbewerber abzuschließen. Insoweit bezeichnet die schlagwortartige Benennung der Rabattaktion keine bloße Vertriebsmodalität. Es sind nicht die Handelsdienstleistungen, die unter dem Schlagwort und unter Rabattgewährung (als besonderer Vertriebsmodalität) vertrieben werden. Vielmehr sind diese Handelsdienstleistungen ihrer Art und Bestimmung nach typischerweise auch auf die Durchführung von Rabattaktionen gerichtet (in deren Rahmen dann erst bestimmte Waren und denkbarerweise auch Dienstleistungen vertrieben werden können, dies unter Rabattgewährung als besonderer Vertriebsmodalität). Damit aber beschreibt ein Zeichen wie „[X.]“ als dem Verkehr geläufiges Schlagwort für eine solche Rabattaktion ein Merkmal der genannten Handelsdienstleistungen, sodass ihm auch für diese Dienstleistungen die Unterscheidungskraft fehlt (zu dem damit gleichzeitig erfüllten Schutzhindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 [X.] BPatG Beschluss vom 28.02.2020, 30 W (pat) 26/18 - [X.], [X.] Beschluss vom [X.], [X.] 2021, 1195 - 1199 - [X.]), vgl.

- https://www.channelpartner.de/a/der-black-friday-als-grosshandels-event,3340282: Zum [X.] in Folge organisiert die [X.] den [X.] als Großhandelsevent: Der [X.] will Einzelhändlern ihre durch die [X.]-Rabatte entgangenen Margen zurückgeben.

f) Im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Klasse 35 „Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Hilfe in Geschäftsangelegenheiten, Geschäftsführung und administrative Dienstleistungen; Betriebswirtschaftliche Analyse-, Recherche- und Informationsdienstleistungen; Auktions- und Versteigerungsdienste; Vermietung von Verkaufsautomaten; Beratung und Information für Verbraucher über Kundendienstleistungen, Erteilung von Auskünften [Information] und Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Verbraucherberatung]; kommerzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte; organisatorische Beratung; Preisvergleichsdienste; Telemarketing; Vermietung von Verkaufsständen; Vermittlung von Adressen zu Werbezwecken; verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellungen“ wird der Verkehr die Wortfolge als Sachhinweis darauf verstehen, dass diese Dienstleistungen Aktionen und Angebote am [X.] zum Gegenstand haben. Die Organisation und Durchführung von kurzzeitigen Rabattaktionen ist für die anbietenden Unternehmen branchenunabhängig mit einem erheblichen Planungs- und Durchführungsaufwand verbunden, von dessen Erfolg Umsatz und Gewinn des Unternehmens abhängen. Da sich der [X.] als einer der umsatzstärksten Rabattanlässe des Jahres etabliert hat, ist die Aktion Gegenstand von Dienstleistungen der Werbung, Marketing und Unternehmensberatung sowie Gegenstand umfangreicher Analysedienstleistungen. Die Anbieter dieser unternehmensbezogenen Dienstleistungen bieten unter dem Schlagwort auf die Aktion zugeschnittene Dienstleistungen zur Unterstützung ihrer Kunden an, vgl.

- Anlage 5 zum Schriftsatz vom 6. August 2020 [X.] & Partners Stratey & Marketing Consultants: [X.] und [X.] 2019: Händlern ohne durchdachte Rabatt-Strategie droht Verlustgeschäft
- https://blog.intershop.com/de/black-friday-b2b: 3 Tipps für einen erfolgreichen [X.] in B2B-Unternehmen
- https://www.marconomy.de/wie-b2b-unternehmen-den-black-friday-nutzen-koennen-a-885348/: Absätze steigern Wie B2B-Unternehmen den [X.] nutzen können ( 25.11.2019)

sowie der Verbraucherberatung:

- https://www.test.de/Black-[X.]-und-Cyber-Monday-Sind-die-Sonderangebote-wirklich-so-guenstig-5530533-0/: [X.] und [X.]: Sind die Sonderangebote wirklich so günstig?( 27.11.2019)
- www.it-business.de/black-friday- und-der- b2b-handel-a-777904/: B2B-Händlerstrudie [X.] und der B2B-Handel (22.11.2018)

Auch hier werden die angesprochenen Geschäftskunden die Wortfolge daher nicht als betrieblichen Herkunftshinweis, sondern als Sachhinweis auf die Unterstützung bei der Planung und Organisation des bekannten Rabatt-Termins verstehen.

g) Gleiches gilt für die Dienstleistungen der Klassen 39. Die dort beanspruchten Transport-, Verpackungs- und Vermietungsdienstleistungen werden zum [X.] verstärkt nachgefragt, da bei diesem Anlass eine Flut von Waren zeitnah verpackt, transportiert und geliefert werden muss. Die Logistikbranche hat sich auf diese Nachfragen eingestellt und bietet ihre Leistungen speziell abgestimmt für diesen Termin Ende November an:

https://noy.nl/de/black-friday/: [X.] 29/11/2019 Reservieren Sie jetzt zusätzliche Transportkapazität und wir kümmern uns um den Rest!

https://www.[X.]rpresseindex.de/2019/11/29/black-friday-in-der-logistik/

Im Zusammenhang mit den Verpackungs- und Transportdienstleistungen der Klasse 39 wird die Wortfolge daher als Hinweis auf ein Leistungsangebot verstanden werden, das darauf zugeschnitten ist, den besonderen Transportbedarf des Kunden an diesem Rabattaktionstag zu decken.

h) Auch für die weiteren Dienstleistungen, sei es für die Allgemeinheit der Verbraucher oder im sogenannten B2B-Bereich, also Dienstleistungen für Geschäftskunden, fehlt dem Zeichen die notwendige Unterscheidungskraft. Auch im Dienstleistungsbereich werden unter der Bezeichnung „[X.]“ Rabattaktionen angeboten, sodass der angesprochene Verkehr die Wortfolge auch hier als zeitlich begrenzte Anpreisung eines besonders günstigen Angebots Ende November verstehen und ihr keine herkunftsindividualisierende Bedeutung beimessen wird, vgl.

https://www.d-machts-group.de/[X.]-FRIDAY-WEEK-2020.html: [X.] zur [X.]/Week bei Deinem Lieblingsfriseur

[X.]: Zum [X.] hat sparneuwagen.de (Kooperationspartner von [X.]) bis einschließlich 26. November mit den [X.] besonders gute Leasingangebote ( hier geht's zu den [X.] ). Aktuell können Gewerbekunden zum Beispiel den [X.] als Plug-in-Hybrid für 55 Euro im Monat leasen, den [X.] mit [X.] gibt es für 560 Euro im Monat. Natürlich sind auch viele Deals für Privatkunden verfügbar.

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3. Daher war die Beschwerde in vollem Umfang zurückzuweisen.

Meta

28 W (pat) 519/21

05.10.2023

Bundespatentgericht 28. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 05.10.2023, Az. 28 W (pat) 519/21 (REWIS RS 2023, 10416)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 10416

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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27 W (pat) 79/14 (Bundespatentgericht)

Markenbeschwerdeverfahren – "Angry Band/ANGRY BIRDS (IR-Marke)/ANGRY BIRDS (Unionsmarke)" – bis zur Identität reichendes Warenähnlichkeitsverhältnis – …


29 W (pat) 559/19 (Bundespatentgericht)

Markenbeschwerdesache - "Rotes Viereck mit dem Wort livevil und einem R in einem Kreis (Wort-/Bildzeichen)" …


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30 W (pat) 26/18

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