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PDF anzeigen [X.] BESCHLUSS IV ZR 146/05 vom 17. Mai 2006 in dem Rechtsstreit [X.] hat durch den [X.], [X.], [X.], die Richterin Dr. [X.] und [X.] [X.] am 17. Mai 2006 beschlossen: Der Beschluss des Senats vom 15. März 2006 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass der Tenor lautet: "Auf die Beschwerde der Beklagten wird die Revi-sion – zugelassen." Terno [X.] [X.]
Dr. [X.]
Dr. [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 16.10.2003 - 18 O 434/02 - [X.], Entscheidung vom 07.04.2005 - 12 U 286/03 -
Meta
17.05.2006
Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.05.2006, Az. IV ZR 146/05 (REWIS RS 2006, 3470)
Papierfundstellen: REWIS RS 2006, 3470
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