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PDF anzeigen [X.][X.]/04 vom 6. Juli 2005 in der Familiensache
Der [X.] Zivilsenat des [X.] hat am 6. Juli 2005 durch die Vorsitzende Richterin [X.] und [X.], [X.], Prof. Dr. Wagenitz und [X.] beschlossen: Der Beschluß des Senats vom 23. Februar 2005 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt: Im Leitsatz und auf Seite 6 des [X.] wird das Datum "1. Januar 1995" durch das Datum "1. Januar 1994" ersetzt. [X.][X.] [X.]
Wagenitz [X.]
Meta
06.07.2005
Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 06.07.2005, Az. XII ZB 105/04 (REWIS RS 2005, 2735)
Papierfundstellen: REWIS RS 2005, 2735
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