Bundespatentgericht, Beschluss vom 09.06.2011, Az. 30 W (pat) 547/10

30. Senat | REWIS RS 2011, 5857

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – "Das ist meine Apotheke" – keine Unterscheidungskraft


Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2010 026 867.0

hat der 30. Senat ([X.]) des [X.] in der Sitzung vom 9. Juni 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] Prof. Dr. Hacker und der Richterinnen Winter und Hartlieb

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe

I.

1

Zur Eintragung in das Markenregister angemeldet ist die Wortfolge

2

[X.]

3

für die Dienstleistungen

4

„Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; organisatorische und betriebswirtschaftliche Büroarbeiten, bezüglich Versandhandelsdienstleistungen; Präsentation von Waren und Dienstleistungen über ein Online-Computernetzwerk; Versandhandel, nämlich verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellungen sowie Bestellannahme, [X.] und Rechnungsabwicklung, auch im Rahmen von e-commerce; Verwaltungstechnische Bearbeitung von Versandbestellungen; Zusammenstellung von Waren für Dritte zu Präsentations- und Verkaufszwecken; Einzelhandelsdienstleistungen mit den Waren Wasch- und Bleichmittel, Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel, Seifen, Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer, [X.], Abführmittel, Abmagerungspräparate, medizinische, Adjuvantien für medizinische Zwecke, Akarizide, [X.], Albuminmilch, Aldehyde für pharmazeutische Zwecke, Algenbekämpfungsmittel, [X.] für pharmazeutische Zwecke, Alkaloide für medizinische Zwecke, Alkohol für medizinische Zwecke, Alkohol für pharmazeutische Zwecke, Aminosäuren für medizinische Zwecke, Aminosäuren für veterinärmedizinische Zwecke, Analgetika, Angosturarinde für medizinische Zwecke, Antibiotika, antiparasitäre Mittel, Antirheuma-Armbänder, -reifen, Antirheuma-Ringe, Antiseptika, antiseptische Baumwolle, Anästhetika, Appetitzügler für medizinische Zwecke, Armbänder für medizinische Zwecke, Arzneimittel für humanmedizinische Zwecke, Arzneimittel für tierärztliche Zwecke, Arzneimittel für zahnärztliche Zwecke, Arzneimittel gegen Constipation, aseptische Baumwolle, [X.], [X.] für medizinische Zwecke, Augenmittel (für pharmazeutische Zwecke), [X.] für pharmazeutische Zwecke, Badesalze für medizinische Zwecke, Badezusätze für medizinische Zwecke, Badezusätze, therapeutische, Bakteriengifte, Bakterienpräparate für medizinische oder tierärztliche Zwecke, bakteriologische Präparate für medizinische oder tierärztliche Zwecke, Balsam für medizinische Zwecke, balsamische Mittel für medizinische Zwecke, Bandagen für gesundheitliche Zwecke, Bandagen für Verbandszwecke, Baumrinde für pharmazeutische Zwecke, Baumwolle für medizinische Zwecke, Beruhigungsmittel, biologische Präparate für medizinische Zwecke, biologische Präparate für veterinärmedizinische Zwecke, Biozide, Bleiwasser, Blut für medizinische Zwecke, blutbildende Mittel, Blutegel für medizinische Zwecke, Blutplasma, blutreinigende Mittel, blutstillende Stifte, Bonbons für medizinische Zwecke, Brom für pharmazeutische Zwecke, Cantharidienpulver, chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse, chemische Kontrazeptiva, chemische Leiter für elektrokardiografische Elektroden, chemische Präparate für die Schwangerschaftsdiagnose, chemische Präparate für medizinische Zwecke, chemische Präparate für pharmazeutische Zwecke, chemische Präparate für veterinärmedizinische Zwecke, chemische Reagenzien für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Chinarinde für medizinische Zwecke, Chinin für medizinische Zwecke, [X.] für medizinische Zwecke, [X.] für pharmazeutische Zwecke, Chloroform, Condurangorinde für medizinische Zwecke, Curare, Damenbinden, Dekokte für pharmazeutische Zwecke, Deodorants für Bekleidung und Textilien, Deodorants, nicht für den persönlichen Gebrauch, Desinfektionsmittel für hygienische Zwecke, Detergentien für medizinische Zwecke, Diabetikerbrot, Diagnostikmittel für medizinische Zwecke, Diastasen für medizinische Zwecke, [X.], [X.] für medizinische Zwecke, diätetische Substanzen für medizinische Zwecke, Diätgetränke für medizinische Zwecke, [X.] für medizinische Zwecke, Drogen für medizinische Zwecke, Eiweißpräparate für medizinische Zwecke, Elixiere (pharmazeutische Präparate), Enzian für pharmazeutische Zwecke, Enzyme für medizinische Zwecke, Enzyme für veterinärmedizinische Zwecke, Enzympräparate für medizinische Zwecke, Enzympräparate für veterinärmedizinische Zwecke, essbare Pflanzenfasern (kalorienfrei), essigsaure Tonerde für pharmazeutische Zwecke, [X.] für pharmazeutische Zwecke, Eukalyptol für pharmazeutische Zwecke, Eukalyptus für pharmazeutische Zwecke, Fenchel für medizinische Zwecke, Fermente für pharmazeutische Zwecke, Fette für medizinische Zwecke, Fette für tierärztliche Zwecke, Fieberheilmittel, Fischmehl für pharmazeutische Zwecke, Fliegenfänger (Klebstreifen), [X.], Fliegenvertilgungsmittel, Formaldehyd für pharmazeutische Zwecke, Frostbeulenmittel, Frostsalbe für pharmazeutische Zwecke, Gallussäure für pharmazeutische Zwecke, Gase für medizinische Zwecke, Gelatine für medizinische Zwecke, Gelée royale (für medizinische Zwecke), Gifte, Glukose für medizinische Zwecke, Glyzerin für medizinische Zwecke, Glyzerinphosphate, Guajacol für pharmazeutische Zwecke, Gummi für medizinische Zwecke, Gummigutt für medizinische Zwecke, [X.] für medizinische Zwecke, Gürtel für Damen-, [X.], haemostatische Stifte, Haftmittel für Zahnprothesen, Hausschwammvertilgungsmittel, Hefe für pharmazeutische Zwecke, Heftpflaster, [X.], Heilmittel gegen Fußschweiß, Heilmittel gegen Schweißbildung, Holzkohle für pharmazeutische Zwecke, Hopfenextrakte für pharmazeutische Zwecke, Hormone für medizinische Zwecke, Hydrastin, [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], Impfstoffe, In-vitro-Diagnostika für medizinische Zwecke, Inkontinenzhosen, [X.], [X.], Insektizide, [X.] Moos für medizinische Zwecke, Isotopen für medizinische Zwecke, Jalape, Jod für pharmazeutische Zwecke, Jodide für pharmazeutische Zwecke, Jodoform, Jodtinkturen, [X.], [X.] für medizinische Zwecke, Kalkpräparate für pharmazeutische Zwecke, Kalomel, Kampfer für medizinische Zwecke, [X.] für medizinische Zwecke, Kandiszucker für medizinische Zwecke, Kapseln für medizinische Zwecke, Karbolineum (parasitentötend), Kataplasmen (Umschläge), Katechu für pharmazeutische Zwecke, Kaugummi für medizinische Zwecke, keimtötende Mittel, Klebebänder für medizinische Zwecke, Klebstreifen für medizinische Zwecke, Kokain, Kollodium für pharmazeutische Zwecke, Kompressen, Kopfschmerzstifte, [X.] für pharmazeutische Zwecke, Krotonrinde, Kräuter zum Rauchen für medizinische Zwecke, Kulturen von Mikroorganismen für medizinische oder tierärztliche Zwecke, Lakritze für pharmazeutische Zwecke, Lakritzenstangen für pharmazeutische Zwecke, Laktose, Laxantien, Lebertran, Leinsamen für pharmazeutische Zwecke, Leinsamenmehl für pharmazeutische Zwecke, Lezithin für medizinische Zwecke, Linimente, Lotionen für pharmazeutische Zwecke, Lotionen für veterinärmedizinische Zwecke, Luftauffrischungsmittel, [X.], [X.] für pharmazeutische Zwecke, Lösungen für Kontaktlinsen, Lösungsmittel zum Entfernen von Heftpflaster, Magnesium für pharmazeutische Zwecke, Malz für pharmazeutische Zwecke, [X.] für medizinische Zwecke, Mandelmilch für pharmazeutische Zwecke, Mangrovenrinde für pharmazeutische Zwecke, medizinische Getränke, medizinische Kräutertees, medizinische Präparate für den Haarwuchs, medizinische Tees, medizinische Kräuter, Meerwasser für medizinische Bäder, Mehl für pharmazeutische Zwecke, Melissenwasser für pharmazeutische Zwecke, Melkfett, Menstruationshöschen, [X.], [X.], [X.], [X.] für medizinische Zwecke, Milchzucker, mineralische Nahrungsergänzungsmittel, Mineralwasser für medizinische Zwecke, [X.], Mittel für die Behandlung von Verbrennungen, Mittel für die Bodensterilisierung, Mittel gegen Harnsäure, Mittel gegen Hornhautbildung, Mittel zur Erleichterung des Zahnens, Modellierwachs für zahnärztliche Zwecke, Moleskin für medizinische Zwecke, [X.], [X.], Moor für Bäder, Moor für medizinische Zwecke, [X.], [X.], Mundspülungen für medizinische Zwecke, Mutterkorn für pharmazeutische Zwecke, Myrobalanenrinde für pharmazeutische Zwecke, Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke, Narkotika, Natriumbikarbonat für pharmazeutische Zwecke, Natriumsalze für medizinische Zwecke, Nebenprodukte der Getreideverarbeitung (für medizinische Zwecke), [X.], [X.] für Bakterienkulturen, Nährmehl mit Milchzusatz für Babys, Nährmittel auf Eiweißgrundlage für medizinische Zwecke, Nährstoffe für Mikroorganismen, Oblatenkapseln für pharmazeutische Zwecke, Opodeldok, opotherapeutische Mittel, Papier für Senfpflaster, parasitentötende Halsbänder für Tiere, parasitentötende Mittel, Parasitenvertilgungsmittel, Pastillen für pharmazeutische Zwecke, Pektin für pharmazeutische Zwecke, Pepsine für pharmazeutische Zwecke, Peptone für pharmazeutische Zwecke, Pfefferminze für pharmazeutische Zwecke, Pflaster für Fußballenentzündungen, Pflaster für medizinische Zwecke, pharmazeutische Präparate für die Behandlung von Kopfschuppen, pharmazeutische Präparate für die Hautpflege, pharmazeutische Präparate, Phenol für pharmazeutische Zwecke, Phosphate für pharmazeutische Zwecke, Pillen für pharmazeutische Zwecke, pilztötende Mittel (Antikryptogame), Pomaden für medizinische Zwecke, Präparate für die Bronchiendilatation, Präparate von Spurenelementen für Human- und Tierkonsum, Präparate zum Sterilisieren, [X.], [X.] ([X.]) für medizinische Zwecke, [X.] für medizinische Zwecke, quecksilberhaltige Salben, radioaktive Substanzen für medizinische Zwecke, Radium für medizinische Zwecke, Reinigungsmittel für Kontaktlinsen, Reiseapotheken (Arzneimittel-Sets), [X.] für pharmazeutische Zwecke, Riechsalz, Rizinusöl für medizinische Zwecke, Räucherkerzen, Räuchermittel für medizinische Zwecke, Röntgenkontrastmittel für medizinische Zwecke, Salben für pharmazeutische Zwecke, Salmiakpastillen, Salze für medizinische Zwecke, Salze für [X.], [X.] (für medizinische Zwecke), Sauerstoff für medizinische Zwecke, Sauerstoffbäder, [X.] ([X.]) für medizinische Zwecke, Schlafmittel, Schlankheitstee für medizinische Zwecke, Schleifmittel für zahnärztliche Zwecke, Schutzöle gegen Bremsen (Insekten), Schwefelblüte für pharmazeutische Zwecke, Schwefelstifte für [X.], Schädlingsvertilgungsmittel, Senf für pharmazeutische Zwecke, Senfpflaster, Senföl für medizinische Zwecke, Seren, serotherapeutische Arzneimittel, Sikkative für medizinische Zwecke, Sirupe für pharmazeutische Zwecke, Skapuliere für chirurgische Zwecke, Slipeinlagen (Hygieneartikel), Sonnenbrandsalben, Sonnenschutzmittel für pharmazeutische Zwecke, Sperma für die künstliche Besamung, Steroide, Stilleinlagen, Strychnin, [X.], Stärke für diätetische und pharmazeutische Zwecke, Sulfonamide (Arzneimittel), Suppositorien, Säuren für pharmazeutische Zwecke, Tabakextrakte ([X.]), tabakfreie Zigaretten für medizinische Zwecke, Terpentin für pharmazeutische Zwecke, Terpentinöl für pharmazeutische Zwecke, Teststreifen für medizinische Zwecke, Thermalwasser (Heilwasser), Thymol für pharmazeutische Zwecke, Tierwaschmittel, Tinkturen für medizinische Zwecke, Tonika (Arzneimittel), Traubenzucker für medizinische Zwecke, Tücher, getränkt mit pharmazeutischen Lotionen, Vaginalspülungen, Vaseline (Erdölgelee) für medizinische Zwecke, [X.], [X.] (gefüllt), Verbandstoffe, [X.], Verdauungsmittel für pharmazeutische Zwecke, Vesikantien, veterinärmedizinische Präparate, Viehwaschmittel, Vitaminpräparate, Warzenstifte, Wasserstoffsuperoxyd für medizinische Zwecke, Watte für medizinische Zwecke, Weihrauch als Insektenabwehrmittel, [X.] für pharmazeutische Zwecke, [X.]rahm für pharmazeutische Zwecke, Windeln für Inkontinente, Wismutpräparate für pharmazeutische Zwecke, Wismutsubnitrat für pharmazeutische Zwecke, Wundschwämme, Wurmmittel, Wurzeln mit medizinischer Wirkung, Zahnlacke, Zedernholz als [X.], Zellstoff (Verbandsmaterial), Zelluloseester für pharmazeutische Zwecke, Zelluloseäther für pharmazeutische Zwecke, Zucker für medizinische Zwecke, Äther für pharmazeutische Zwecke, Ätzmittel für pharmazeutische Zwecke, Ätzstifte (pharmazeutische), Öle für medizinische Zwecke; organisatorisches und betriebswirtschaftliches Projektmanagement; Ausgabe von Wertmarken in Form von Münzen, insbesondere für Bonus- und Prämiengeschäfte geeignete Münzen;

5

Ausgabe von Gutscheinen, Gutscheinheften und von Datenträgern, die zur Verbuchung von Bonus- und Prämiengeschäften geeignet sind, insbesondere maschinenlesbare Identifikationsdaten und/oder Informationen enthaltende Kredit- und Scheckkarten, insbesondere von Magnet- und Chipkarten als so genannte [X.] (soweit in Klasse 36 enthalten); Organisation und Durchführung von Kundenbindungssystemen durch Ausgabe und Sammlung von [X.] oder -chips und die Gewährung von Prämien, soweit in Klasse 36 enthalten; Abwicklung von Bonus- und Prämienprogrammen zur Kundenbindung durch Ausgabe (für Dritte) von Gutscheinen-, Rabattmarken-, Kundenkarten mit [X.]; Konzeptionierung von Kundenbindungsmaßnahmen unter finanziellen Aspekten; Verteilung und Ausgabe von Kundenkarten mit Zahlungs- oder [X.] für Dritte; Verwalten von Kundenkonten im Rahmen von Kundenbindungsmaßnahmen, auch in Form von Rabattbüchern; Geldgeschäfte mit Zahlungsmitteln;

6

Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Auslieferung von Waren, insbesondere Auslieferung von [X.]; Verpackung von Waren vor dem Versand; Zustellung (Auslieferung) von [X.]; Zustellung von Waren über den Postversand; Abholen, Umschlagen und Zustellen von Waren; alle vorgenannten Dienstleistungen in der Klasse 39 insbesondere durch eine Apotheke oder einen Apotheker erbracht;

7

Medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen; Dienstleistungen auf dem Gebiet der medizinischen Diagnostik und Therapie von Befindlichkeitsstörungen und Erkrankungen sowie der Schönheitspflege; Dienstleistungen eines Apothekers, soweit in Klasse 44 enthalten, nämlich Beratung auf dem Gebiet der Pharmazie, des Gesundheitswesens, der Gesundheitsvorsorge und Therapie, auch über das [X.]; pharmazeutische Beratung, insbesondere für Apotheken; Dienstleistungen eines medizinischen Labors; Durchführung medizinischer und klinischer Untersuchungen; Ernährungsberatung; Gesundheits- und Schönheitspflege; [X.]; Vermietung von medizinischen Geräten; Zubereitung von Rezepturen in Apotheken; Beratung von Patienten, Ärzten und Apothekern in Fragen der Gesundheitserhaltung, Gesundheitsvorsorge, Diagnostik und Therapie (Medizin) von Befindlichkeitsstörungen und Erkrankungen“.

8

Die Markenstelle für Klasse 44 des [X.] hat die Anmeldung mit [X.]beschluss vom 29. Juli 2010 wegen fehlender Unterscheidungskraft und eines bestehenden Freihaltebedürfnisses zurückgewiesen. Da der Anmelder auf den Beanstandungsbescheid keine sachliche Stellungnahme abgegeben hatte, hat der [X.] in den Gründen auf den Beanstandungsbescheid Bezug genommen. Darin war ausgeführt, die angemeldete Marke sei ein beschreibender Werbeslogan, der zum Ausdruck bringe, dass dies eine Apotheke sei, die man favorisiere, in die man bei Bedarf hineingehe.

9

Gegen diese Entscheidung hat der Anmelder Beschwerde eingelegt, eine Begründung ist nicht eingegangen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II.

Die zulässige Beschwerde des Anmelders bleibt in der Sache ohne Erfolg.

Die angemeldete Marke ist gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 [X.] von der Eintragung ausgeschlossen, weil ihr für die angemeldeten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt.

Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 [X.] ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion einer Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. [X.] [X.], 228 Rn. 33 - [X.] (Vorsprung durch Technik); [X.], 220 Rn. 27 - BioID; [X.], 935 Rn. 8 - [X.]; [X.], 138 Rn. 23 - [X.]; [X.], 850, 854 Rn. 18 - [X.]; [X.] 2004, 39 - City Service). Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. [X.] GRUR 2008, 608 - [X.]; [X.] 2004, 99 - Postkantoor; [X.], 411 - [X.]).

Nach ständiger Rechtsprechung des [X.] sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 [X.] wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann ([X.] GRUR 2005, 417, 418 - [X.]; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn es sich um Angaben handelt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. [X.], 1100 Rn. 23 - [X.]!; [X.], 411 Rn. 9 - [X.]; [X.], 850 Rn. 19 - [X.]; [X.], 465, 468 - Bonus). Weiter fehlt solchen Angaben die erforderliche Unterscheidungskraft, bei denen es sich um ein geläufiges und alltägliches Wort der [X.] oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. [X.] GRUR 2004, 1027 Rn. 38 - DAS [X.] DER BEQUEMLICHKEIT; [X.] GRUR 2001, 735 - Test it; a. a. O. - City Service).

Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des [X.] von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. [X.] GRUR 2001, 1151 - marktfrisch). Allerdings darf die Prüfung dabei nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern sie muss vielmehr gründlich und vollständig ausfallen (vgl. [X.] WRP 2003, 735 - Libertel-Orange; a. a. O. - Postkantoor).

So kann auch solchen Bezeichnungen, die keine beschreibenden Angaben im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 [X.] darstellen und die auch nicht zu den allgemein gebräuchlichen Wörtern der Alltagssprache gehören, jegliche Unterscheidungskraft fehlen. Das ist insbesondere bei allgemein produktanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen - ohne dass eine beschreibende Sachangabe im engeren Sinn vorliegt - ein auf die Ware oder Dienstleistung bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich - über eine Werbeaussage hinaus - um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. [X.], 935 Rn. 9 - [X.]; [X.], 778 Rn. 12 - [X.]; GRUR 2001, 1043, 1044 - [X.]; [X.], 720, 721 - Unter Uns; [X.], 323, 324 - Partner with the Best).

Werbeslogans und sonstige spruchartige Wortfolgen sind bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft wie andere Wortmarken zu behandeln. Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist auf die Bezeichnung in ihrer Gesamtheit abzustellen (vgl. [X.] [X.] 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION), wobei vorab eine Prüfung der Einzelbestandteile nicht ausgeschlossen ist (vgl. [X.] [X.], 220 - BioID). Auch wenn Werbeslogans keinen strengeren Schutzvoraussetzungen unterliegen und insbesondere keine zusätzliche Originalität oder einen phantasievollen Überschuss aufweisen müssen (vgl. [X.] GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft), ist zu berücksichtigen, dass Wortmarken in Form von Werbeslogans vom Verkehr nicht notwendig in gleicher Weise wahrgenommen werden wie andere Markenkategorien. Insoweit ist bei Slogans, die eine im Vordergrund stehende Werbefunktion ausüben, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Durchschnittsverbraucher aus solchen Slogans gewöhnlich nicht auf die Herkunft der Waren schließen. Bei nach Art eines Slogans gebildeten Wortfolgen wird der Verkehr diese daher als eine Beschreibung oder Anpreisung des Inhalts oder Gegenstands entsprechender Waren und Dienstleistungen auffassen (vgl. [X.] [X.] 2004, 99 - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, 1029 Rn. 35 - DAS [X.] DER BEQUEMLICHKEIT; [X.] [X.], 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; [X.] GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft; [X.]. 2003, 834, 835 f. - BestBuy; [X.]. 2004, 944, 946 - Mehr für Ihr Geld).

Zwar vermögen Kürze, eine gewisse Originalität und Prägnanz einer Wortfolge Indizien für die Eignung sein, die Waren eines bestimmten Anbieters von denen anderer zu unterscheiden. Auch die Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit einer Werbeaussage können einen Anhalt für eine hinreichende Unterscheidungskraft bieten (vgl. [X.] GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2001, 1043, 1044 - [X.]). Indessen erfüllt die angemeldete Wortfolge nach den obengenannten Grundsätzen selbst diese geringen Anforderungen nicht, da sie sich in werbemäßig anpreisender Form auf eine rein sachbezogene Angabe ohne erkennbaren herkunftshinweisenden Gehalt beschränkt.

Bei der Bezeichnung „[X.]“ handelt es sich um eine aus allgemein geläufigen Wörtern der [X.] sprachregelgerecht gebildete Wortfolge, deren Bedeutung im Sinne eines Hinweises auf eine besonders bevorzugte Apotheke sich für den Verkehr ohne weiteres Nachdenken erschließt.

Die angesprochenen Verkehrskreise werden die Wortfolge „[X.]“ nicht als individualisierendes, auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisendes Zeichen auffassen, sondern lediglich als einen werbemäßigen Sachhinweis auf die Apotheke als spezielle Verkaufs- und Angebotsstätte sowie auf deren Eignung als [X.] bzw. Apotheke mit besonderer Kundenbindung und damit auf eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Qualität. Im Hinblick auf die beanspruchten Dienstleistungen wird die angemeldete Marke ohne weitergehendere Überlegungen als bloßes Werbemittel zur Herausstellung einer besonderen Vertrauensstellung des Anbieters und damit einer entsprechenden Qualität bzw. Beschaffenheit der angebotenen Leistungen verstanden. Die angemeldete Wortfolge „[X.]“ vermittelt für sämtliche angemeldeten Dienstleistungen eine rein werblich anpreisende Sachaussage, denn diese Dienstleistungen werden von Apothekern angeboten oder betreffen die berufliche Betätigung von Apothekern oder stehen in engem Bezug hierzu. Anhaltspunkte dafür, dass der Verkehr diese Wortfolge auch als Herkunftshinweis verstehen könnte, ergeben sich nicht.

Somit erschöpft sich die vorliegende angemeldete Wortfolge in einer üblichen Werbeaussage, die weder Originalität noch Prägnanz oder einen Anhalt für Interpretationsbedürftigkeit aufweist, so dass die angesprochenen Verkehrskreise hierin keinen betrieblichen Herkunftshinweis sehen können (vgl. [X.] GRUR 2001, 1047, 1049 - [X.], [X.]; [X.], 629, 694 - Test it.).

Die Beschwerde war daher zurückzuweisen.

Meta

30 W (pat) 547/10

09.06.2011

Bundespatentgericht 30. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 09.06.2011, Az. 30 W (pat) 547/10 (REWIS RS 2011, 5857)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 5857

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