Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.07.2011, Az. II ZR 237/09

II. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 4935

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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
II ZR 237/09
vom
11. Juli 2011
in dem Rechtsstreit

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter
Dr. [X.], den Richter
Dr.
[X.], die Richterin Caliebe und
die Richter Born und Sunder

beschlossen:

Das Urteil des [X.] vom 19. April 2011 wird dahingehend berichtigt, dass es in Rn. 20,
Zeile 9 anstatt

richtig

[X.]/[X.], NZG

heißen muss.

[X.]
[X.]
Caliebe

Born
Sunder

Meta

II ZR 237/09

11.07.2011

Bundesgerichtshof II. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.07.2011, Az. II ZR 237/09 (REWIS RS 2011, 4935)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 4935

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

III R 15/18

Zitiert

II ZR 237/09

5 U 69/08

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