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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
II ZR 237/09
vom
11. Juli 2011
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter
Dr. [X.], den Richter
Dr.
[X.], die Richterin Caliebe und
die Richter Born und Sunder
beschlossen:
Das Urteil des [X.] vom 19. April 2011 wird dahingehend berichtigt, dass es in Rn. 20,
Zeile 9 anstatt
richtig
[X.]/[X.], NZG
heißen muss.
[X.]
[X.]
Caliebe
Born
Sunder
Meta
11.07.2011
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.07.2011, Az. II ZR 237/09 (REWIS RS 2011, 4935)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 4935
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