Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 10.02.2011, Az. III ZB 4/11

III. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 9556

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] [X.] vom 10. Februar 2011 in dem Rechtsstreit - 2 -
Der III. Zivilsenat des [X.] hat am 10. Februar 2011 durch den Vizepräsidenten [X.] und [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 8. Zivilsenats des [X.] vom 28. Oktober 2010 - [X.] - wird zurückgewiesen. Gründe: Der Senat legt die Beschwerde des Beklagten als Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde gegen den angefochtenen Beschluss aus. Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn die beab-sichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Satz 1 ZPO). 1 Die Rechtsbeschwerde hat jedoch keine Erfolgsaussicht. Das [X.] ist nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Be-schwerdegericht es in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Beide Voraussetzungen liegen hier nicht vor. 2 [X.] [X.] Vorinstanzen:

- 3 -
[X.], Entscheidung vom 28.06.2010 - 5 O 149/10 - [X.], Entscheidung vom 28.10.2010 - [X.] -

Meta

III ZB 4/11

10.02.2011

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 10.02.2011, Az. III ZB 4/11 (REWIS RS 2011, 9556)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 9556

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.