9. Senat | REWIS RS 2010, 1081
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
"Nochmalige" Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung im Revisionsverfahren
1. NV: Gegen die Erinnerungsentscheidung des BFH ist lediglich die Anhörungsrüge des § 69a GKG statthaft, wenn der Anspruch des Kostenschuldners auf rechtliches Gehör verletzt wurde .
2. NV: Die Streitwertfestsetzung des FG im Urteil des 1. Rechtszugs ist für die Kostenberechnung im Revisionsverfahren ohne rechtliche Bedeutung, weil jede Instanz den Streitwert für sich zu ermitteln hat .
Die nochmalige Erinnerung hat keinen Erfolg.
Gegen die Erinnerungsentscheidung des [X.] ([X.]) kommt als Rechtsbehelf lediglich die Anhörungsrüge des § 69a des Gerichtskostengesetzes in Betracht, wenn der Anspruch des [X.] auf rechtliches Gehör verletzt wurde (Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., vor § 135 Rz 18a). Dies macht der Kläger, Beschwerdeführer und Erinnerungsführer (Kläger) aber nicht geltend.
Jenseits dessen kann der Verweis des [X.] auf die abweichende Streitwertfestsetzung seitens des Finanzgerichts ([X.]) der nochmaligen Erinnerung nicht zum Erfolg verhelfen. Denn die Streitwertfestsetzung des [X.] im Urteil des [X.] ist für die streitige Kostenberechnung ohne rechtliche Bedeutung, weil jede Instanz den Streitwert für sich zu ermitteln hat ([X.]-Beschlüsse vom 16. Juli 1981 [X.], juris; vom 9. November 1976 [X.], [X.]E 120, 164, [X.] 1977, 42). Hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit der Streitwertfestsetzung für das Verfahren über die Nichtzulassung der Revision wird auf den Beschluss des Senats vom 28. September 2010 [X.] verwiesen.
Meta
24.11.2010
Beschluss
vorgehend BFH, 28. September 2010, Az: IX E 4/10, Beschluss
§ 69a GKG, § 66 GKG, § 52 Abs 1 S 1 GKG
Zitiervorschlag: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 24.11.2010, Az. IX E 5/10 (REWIS RS 2010, 1081)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 1081
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
"Nochmalige" Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung
(Zur Zulässigkeit der Anhörungsrüge nach § 69a GKG)
Zum Streitwert einer unechten Eventualklage bei einheitlichem Klagegegenstand
X S 20-23/13, X S 20/13, X S 21/13, X S 22/13, X S 23/13 (Bundesfinanzhof)
Kostenvorschuss bei Entschädigungsklage - Entscheidung durch Berichterstatter
VIII S 15/12 (Bundesfinanzhof)
Streitwerterhöhung wegen Zinsen - Entscheidung des BFH über Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht anfechtbar
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.