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Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Asylantrag eines in Deutschland geborenen Kindes aufgrund Gewährung internationalen Schutzes für Eltern in Litauen unzulässig
Meta
22.11.2018
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 22.11.2018, Az. 21 ZB 18.32867 (REWIS RS 2018, 1334)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 1334
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Dublin-Zuständigkeit für "nachgeborenes" Kind
Unzulässige Asylanträge infolge Zuerkennung des Flüchtlingsstatus durch Litauen
1 C 37/19 (Bundesverwaltungsgericht)
Zuständigkeitsübergang bei fehlendem Aufnahmegesuch nach Art. 21 Abs. 1 EUV 2013/604
1 C 2/20 (Bundesverwaltungsgericht)
Zuständigkeitsübergang bei fehlendem Aufnahmegesuch nach Art. 21 Abs. 1 EUV 2013/604
1 C 39/20 (Bundesverwaltungsgericht)
Zuständigkeitsübergang bei fehlendem Aufnahmegesuch nach Art. 21 Abs. 1 EUV 604/2013
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