Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.08.2013, Az. 5 StR 323/13

5. Strafsenat | REWIS RS 2013, 3259

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen



5 [X.]/13
(alt: 5 StR 493/12)

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

vom 22. August 2013
in der
Strafsache
gegen

1.

2.

wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung

-
2
-

Der 5. Strafsenat des [X.] hat am 22. August 2013
beschlossen:

Die Revisionen
der
Angeklagten gegen das Urteil des Land-gerichts Berlin
vom 28. März 2013
werden
nach §
349 Abs.
2 StPO als unbegründet verworfen.

Jeder
Beschwerdeführer hat die Kosten seines
Rechtsmittels
und die dadurch der
Nebenklägerin
entstandenen notwendi-gen Auslagen
zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Es kann dahinstehen, ob die Voraussetzungen für eine Strafmilderung nach § 46a Nr. 1 StGB vorlagen. Jedenfalls hat die [X.] klar zum Aus-druck gebracht, dass sie ihr Ermessen dahingehend ausüben würde, den Angeklagten eine solche zu versagen; darin liegt kein Rechtsfehler (vgl. [X.], Beschlüsse vom 12. Juli 2011

1 [X.]/11

und vom [X.] 1999

4 StR 554/99, [X.], 129).

Basdorf

Sander

Schneider

Dölp

Bellay

Meta

5 StR 323/13

22.08.2013

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.08.2013, Az. 5 StR 323/13 (REWIS RS 2013, 3259)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 3259

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.