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Keine Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsbegründungsfrist bei nicht ausgeräumtem Verschulden an verspätetem Fristverlängerungsgesuch
Meta
24.06.2015
Entscheidung
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Entscheidung vom 24.06.2015, Az. 32 U 718/15 (REWIS RS 2015, 9150)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 9150
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Bundesgerichtshof, XII ZB 311/15, 11.11.2015.
OLG München, 32 U 718/15, 24.06.2015.
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XII ZB 311/15 (Bundesgerichtshof)
XII ZB 311/15 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes bei wechselndem Vorbringen zur Rechtzeitigkeit eines Fristverlängerungsantrags
I ZB 32/02 (Bundesgerichtshof)
IV ZB 5/12 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Verstoß einer Kanzleiangestellten gegen eine anwaltliche Einzelanweisung
Wiedereinsetzung in eine Berufungsbegründungsfrist - schadensersatzansprüche