Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15.04.2020, Az. 2 BvR 43/20

2. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2020, 2741

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Befangenheitsgesuchs


Tenor

1. Das Ablehnungsgesuch gegen den Vizepräsidenten des [X.] sowie die Richterinnen [X.] und [X.] wird als unzulässig verworfen.

2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Das gegen den Vizepräsidenten des [X.] sowie die Richterinnen [X.] und [X.] gerichtete Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, weil sie nicht der zur Entscheidung berufenen Kammer angehören (vgl. [X.], Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, Rn. 2; Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4; Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 80/19 -, Rn. 5).

2

Von einer Begründung der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.]G abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 43/20

15.04.2020

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend Brandenburgisches Oberlandesgericht, 25. November 2019, Az: 1 Ws 176/19, Beschluss

§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15.04.2020, Az. 2 BvR 43/20 (REWIS RS 2020, 2741)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 2741

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvR 2258/21 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung …


2 BvR 386/20 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer evident unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Zurückweisung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr …


1 BvR 132/22 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung


1 BvR 124/22 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Unzulässigkeit der unmittelbar gegen § 20a IfSG gerichteten …


2 BvR 2248/21 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

2 BvR 2691/17

2 BvR 750/19

2 BvR 80/19

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.