VG Augsburg, Entscheidung vom 27.05.2020, Az. Au 9 E 20.873

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Gegenstand

Anspruch auf vorläufige Feststellung der Öffnungszeiten für die Außenbewirtungsfläche eines Speiselokals


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 9 E 20.873

27.05.2020

VG Augsburg

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 27.05.2020, Az. Au 9 E 20.873 (REWIS RS 2020, 9593)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 9593

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1 BvR 611/07

1 BvR 2035/07

1 BvR 1164/07

2 BvL 17/99

1 BvR 1778/01

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