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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 9. Juni 2022 wird als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den [X.] hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Das [X.] hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und eine Einziehungsentscheidung getroffen. Die Revision ist unzulässig, weil sie nicht innerhalb der Wochenfrist des § 341 Abs. 1 StPO wirksam eingelegt worden ist. Der [X.] hat hierzu zutreffend ausgeführt:
Das Urteil ist am 9. Juni 2022 in Anwesenheit des Angeklagten verkündet worden … Das am 15. Juni 2022 an das [X.] übermittelte elektronische Dokument mit der Revisionseinlegung weist den bis zum 22. August 2022 beigeordnet gewesenen Verteidiger Rechtsanwalt [X.]… als „urlaubsbedingt ortsabwesend“ aus und endet mit „in Vertretung Rechtsanwältin M. “ … Rechtsanwältin M. hat das Dokument qualifiziert signiert … Es liegen jedoch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Rechtsanwältin M. als allgemeine Vertreterin des beigeordneten Rechtsanwalts im Sinne des § 53 Abs. 2 [X.] oder als sonstige Bevollmächtigte des Angeklagten tätig geworden ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. November 2019 – 5 StR 539/19; vom 1. März 2022 – 5 [X.]; vom 8. Juni 2022 – 5 [X.]/22).
Wie der [X.] in seiner Zuschrift näher ausgeführt hat, wäre die mit der Sachrüge geführte Revision aber auch unbegründet gewesen.
Cirener |
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Gericke |
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Mosbacher |
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[X.] |
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Werner |
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Meta
06.12.2022
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Itzehoe, 9. Juni 2022, Az: 6 Ks 315 Js 23397/21
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.12.2022, Az. 5 StR 466/22 (REWIS RS 2022, 7652)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 7652
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 StR 164/23 (Bundesgerichtshof)
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5 StR 310/23 (Bundesgerichtshof)
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Wiedereinsetzung nach Versäumung der Revisionsfrist in Strafsachen: Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Fristversäumnis wegen …