Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.08.2003, Az. 3 StR 268/03

3. Strafsenat | REWIS RS 2003, 1885

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/03 vom 19. August 2003 in der Strafsache gegenwegen schweren [X.] des [X.] hat auf Antrag des [X.] nach Anhörung des Beschwerdeführers am 19. August 2003 einstimmig be-schlossen:Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 14. November 2002 wird als unbegründet verworfen,da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349Abs. 2 StPO).Durch die kaum nachvollziehbar milde Strafe und die sachfremde Er-wägung, daß die Vollstreckung einer höheren die Dauer der Untersu-chungshaft übersteigenden Strafe hätte zur Bewährung ausgesetztwerden müssen "und die [X.] unter Umständen einenunangemessenen Aufwand erfordert hätte, weil die Angeklagten [X.] noch keinen festen Wohnsitz haben" ([X.]), ist [X.] nicht beschwert.Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.[X.] Miebach Pfister von [X.]

Meta

3 StR 268/03

19.08.2003

Bundesgerichtshof 3. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.08.2003, Az. 3 StR 268/03 (REWIS RS 2003, 1885)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 1885

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

5 StR 46/09 (Bundesgerichtshof)


2 StR 268/04 (Bundesgerichtshof)


4 StR 5/03 (Bundesgerichtshof)


1 StR 605/13 (Bundesgerichtshof)

Strafurteil: Widerspruch zwischen verkündeter Urteilsformel und schriftlicher Urteilsformel bei rechtlich einwandfreien Strafzumessungserwägungen


3 StR 569/14 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.