24. Senat | REWIS RS 2011, 6921
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Markenbeschwerdeverfahren – "Automatisierung als Innovation begreifen" – keine Unterscheidungskraft
…
hat der 24. Senat ([X.]) des [X.] unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin [X.] sowie [X.] und [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 1. Februar 2011
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Meta
09.05.2011
Beschluss
Sachgebiet: W (pat)
Zitiervorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 09.05.2011, Az. 24 W (pat) 17/10 (REWIS RS 2011, 6921)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 6921
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
29 W (pat) 28/20 (zu KOF 69/19) (Bundespatentgericht)
(Markenbeschwerdeverfahren – Antrag auf Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung – Unzulässigkeit – fehlende rechtliche Grundlage für eine …
I ZB 39/16 (Bundesgerichtshof)
Entziehung des Schutzes für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke in Form einer Ware; Auswirkungen …
I ZB 13/10 (Bundesgerichtshof)
Grundsatz des gesetzlichen Richters: Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union
I ZB 12/10 (Bundesgerichtshof)
Markenrecht: Bindung des BPatG an rechtliche Beurteilung des BGH bei Zurückverweisung; Voraussetzungen einer Vorlagepflicht an …
I ZB 27/00 (Bundesgerichtshof)