Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 01.09.2015, Az. IX ZR 273/14

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 6035

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IX ZR 273/14
vom

1. September 2015

in dem Rechtsstreit

-

2

-

Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.], [X.] Dr. Gehrlein, [X.], die Richterin [X.] und den
Richter Dr. Pape

am
1. September 2015
beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 16. Juli 2015
wird gemäß § 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es im Tenor heißt:

Urteil des 23. Zivilsenats des [X.] vom 21. Oktober 2014.

Kayser
Gehrlein
[X.]

[X.]
Pape

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 27.05.2013 -
3 [X.]/10 -

OLG [X.], Entscheidung vom 21.10.2014 -
I-23 [X.] -

Meta

IX ZR 273/14

01.09.2015

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 01.09.2015, Az. IX ZR 273/14 (REWIS RS 2015, 6035)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 6035

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