VGH München, Entscheidung vom 20.02.2024, Az. 15 C 23.30945

15. Senat | REWIS RS 2024, 992

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Gegenstand

Unzulässige Beschwerde da Beschwerdewert nicht erreicht wird, Bei Teilabhilfe ist nur die verbliebene Beschwer im Verhältnis zum beantragten Betrag bei der Ermittlung des Beschwerdewerts zu berücksichtigen, Unrichtige Rechtsmittelbelehrung des Verwaltungsgerichts über die Möglichkeit der Beschwerde wegen Überschreitung des Beschwerdewerts führt nicht zur Zulässigkeit der Beschwerde


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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15 C 23.30945

20.02.2024

VGH München 15. Senat

Entscheidung

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 20.02.2024, Az. 15 C 23.30945 (REWIS RS 2024, 992)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 992

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