VG Ansbach, Entscheidung vom 13.12.2022, Az. AN 17 E 22.50409

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Gegenstand

Zuständigkeit des VG Ansbach für einen nach Abschiebung im Ausland befindlichen Asyl- bewerber (bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, offenes Verfahren auf Wiederaufgreifen des Verfahrens hinsichtlich Abschiebungsverbote für Griechenland), Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückholung eines abgeschobenen Asylbewerbers nach bereits erfolglos gebliebenem Antrag nach § 123 VwGO vor der Abschiebung (abgelehnt)


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 17 E 22.50409

13.12.2022

VG Ansbach

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 13.12.2022, Az. AN 17 E 22.50409 (REWIS RS 2022, 7993)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 7993

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