Aktenzeichen AN 17 E 22.50409

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RCNZ46PNLPG5LJ3FKS

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VG Ansbach: Entscheidung vom 13.12.2022

Zuständigkeit des VG Ansbach für einen nach Abschiebung im Ausland befindlichen Asyl- bewerber (bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, offenes Verfahren auf Wiederaufgreifen des Verfahrens hinsichtlich Abschiebungsverbote für Griechenland), Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückholung eines abgeschobenen Asylbewerbers nach bereits erfolglos gebliebenem Antrag nach § 123 VwGO vor der Abschiebung (abgelehnt)

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