VG Ansbach, Entscheidung vom 28.09.2022, Az. AN 17 E 22.50308

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Gegenstand

„Anerkannten-Folgeantrag“ (Anerkennung in Griechenland, nachfolgend Ablehnung in Deutschland nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG mit Abschiebungsandrohung nach Griechenland, erneuter Antrag in Deutschland nach Ausreise und Wiedereinreise, keine erneute Abschiebungsandrohung durch Bundesamt im zweiten Bescheid), keine Entbehrlichkeit einer erneuten Abschiebungsandrohung nach § 71 Abs. 5 bzw. 6 AsylG (analog) in dieser Konstellation


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 17 E 22.50308

28.09.2022

VG Ansbach

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 28.09.2022, Az. AN 17 E 22.50308 (REWIS RS 2022, 5168)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 5168

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Irak, erfolgreicher Eilantrag, Zweitantrag, erfolgloses Asylverfahren in Griechenland, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung, …


Referenzen
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2 B 58/18

V ZB 39/15

V ZB 216/17

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