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Kennzeichnungspflicht bei Portionspackungen mit Honig?
Meta
11.02.2015
Entscheidung
Sachgebiet: BV
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 11.02.2015, Az. 20 BV 14.494 (REWIS RS 2015, 15612)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 15612
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Pflicht zur Angabe der Ursprungsländer auf Honig-Portionspackungen
3 B 39/18 (Bundesverwaltungsgericht)
Bezeichnung des Ursprungslands auf Honig-Portionspackungen
3 C 15/21 (Bundesverwaltungsgericht)
Inverkehrbringen von vorverpackten Lebensmitteln ohne Angabe der Zahl der in der Verpackung enthaltenen Einzelstücke
9 K 2549/19 (Verwaltungsgericht Münster)
RN 5 S 21.1011 (VG Regensburg)
Unzulässigkeit der Abgabe von Eiern in wiederverwendeten Eierkartons aus hygienischen Gründen, Kennzeichnungspflicht von Eierkartons, wenn …
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