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Pflicht zur Angabe der Ursprungsländer auf Honig-Portionspackungen
Meta
03.05.2018
Urteil
Sachgebiet: BV
Zitiervorschlag: VGH München, Urteil vom 03.05.2018, Az. 20 BV 16.1961 (REWIS RS 2018, 9649)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 9649
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kennzeichnungspflicht bei Portionspackungen mit Honig?
3 B 39/18 (Bundesverwaltungsgericht)
Bezeichnung des Ursprungslands auf Honig-Portionspackungen
3 C 15/21 (Bundesverwaltungsgericht)
Inverkehrbringen von vorverpackten Lebensmitteln ohne Angabe der Zahl der in der Verpackung enthaltenen Einzelstücke
I ZR 74/16 (Bundesgerichtshof)
I ZR 74/16 (Bundesgerichtshof)
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