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Pflicht zur Angabe der Ursprungsländer auf Honig-Portionspackungen
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Pflicht zur Angabe der Ursprungsländer auf Honig-Portionspackungen
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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03.05.2018
Urteil
Sachgebiet: BV
Zitiervorschlag: VGH München, Urteil vom 03.05.2018, Az. 20 BV 16.1961 (REWIS RS 2018, 9649)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 9649
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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