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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Verjährung öffentlich-rechtlicher Unterlassungsansprüche
Die Beschwerde der Kläger ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem [X.] Gelegenheit geben, die Rechtsprechung zur Verjährung öffentlich-rechtlicher Unterlassungsansprüche fortzuentwickeln.
Die vorläufige Festsetzung des Streitwertes für das Revisionsverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
9 B 43/18, 9 B 43/18 (9 C 6/19)
12.09.2019
Bundesverwaltungsgericht 9. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 30. August 2018, Az: 1 A 11843/17, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.09.2019, Az. 9 B 43/18, 9 B 43/18 (9 C 6/19) (REWIS RS 2019, 3674)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 3674
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverwaltungsgericht, 9 B 43/18, 9 B 43/18 (9 C 6/19), 12.09.2019.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 1 A 11843/17, 30.08.2018.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
9 A 16/15 (Bundesverwaltungsgericht)
Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Bundeslandes aus Auftragsverwaltung; Entwässerung von Bundesfernstraßen
9 C 5/18 (Bundesverwaltungsgericht)
Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; Rückabwicklung eines für nichtig gehaltenen Erschließungsvertrages
1 A 11843/17 (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz)
10 C 3/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Kurze Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche
9 B 32/15, 9 B 32/15 (9 C 1/16) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Anspruch auf Prozesszinsen; Verhältnis von Erschließungsvertrag und Kostenvereinbarung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
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