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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Keine Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung bei Zusatz "in deutscher Sprache abgefasst"
Meta
30.10.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 30.10.2017, Az. M 9 S 17.52830 (REWIS RS 2017, 3063)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 3063
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Zum Zusatz "Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein."
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