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PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2016:270416BVIIIZR330.12.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VIII ZR 330/12
vom
27. April 2016
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der VIII. Zivilsenat des [X.] hat am 27. April 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr.
Milger, [X.]
Achilles und Dr.
Schneider, die Richterin Dr.
Fetzer sowie [X.]
Bünger
beschlossen:
Der Tenor des [X.] vom 9. Dezember 2015 wird dahin-gehend berichtigt, dass das Datum des Urteils der 3. Zivilkammer des [X.] richtig heißt:
21. September 2012.
Dr.
Milger
Dr.
Achilles
Dr.
Schneider
Dr.
Fetzer
Dr.
Bünger
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 27.01.2010 -
2 C 1102/08 -
LG [X.], Entscheidung vom 21.09.2012 -
32 [X.] -
Meta
27.04.2016
Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.04.2016, Az. VIII ZR 330/12 (REWIS RS 2016, 12219)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 12219
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