Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.04.2016, Az. VIII ZR 330/12

VIII. Zivilsenat | REWIS RS 2016, 12219

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2016:270416BVIIIZR330.12.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VIII ZR 330/12
vom

27. April 2016

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der VIII. Zivilsenat des [X.] hat am 27. April 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr.
Milger, [X.]
Achilles und Dr.
Schneider, die Richterin Dr.
Fetzer sowie [X.]
Bünger

beschlossen:

Der Tenor des [X.] vom 9. Dezember 2015 wird dahin-gehend berichtigt, dass das Datum des Urteils der 3. Zivilkammer des [X.] richtig heißt:
21. September 2012.

Dr.
Milger
Dr.
Achilles
Dr.
Schneider

Dr.
Fetzer
Dr.
Bünger
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 27.01.2010 -
2 C 1102/08 -

LG [X.], Entscheidung vom 21.09.2012 -
32 [X.] -

Meta

VIII ZR 330/12

27.04.2016

Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.04.2016, Az. VIII ZR 330/12 (REWIS RS 2016, 12219)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 12219

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.