Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2022, Az. VII ZR 40/22

7. Zivilsenat | REWIS RS 2022, 9772

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des [X.] in [X.] vom 26. Januar 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:  73.411,13 €

Pamp                                                         Halfmeier                                               Jurgeleit

                             Graßnack                                                             [X.]

Meta

VII ZR 40/22

14.12.2022

Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZR

vorgehend Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 26. Januar 2022, Az: 4 U 52/21, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2022, Az. VII ZR 40/22 (REWIS RS 2022, 9772)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 9772


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 4 U 52/21

Oberlandesgericht Düsseldorf, 4 U 52/21, 20.05.2022.


Az. VII ZR 40/22

Bundesgerichtshof, VII ZR 40/22, 14.12.2022.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

VII ZR 192/18 (Bundesgerichtshof)

Kostentragung bei Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine zulässige Anschlussrevision nach Rücknahme der Revision


XI ZR 362/17 (Bundesgerichtshof)

Beschränkung der Zulassung der Revision auf einzelne Prozesspartei


XI ZR 38/23 (Bundesgerichtshof)


VII ZR 46/17 (Bundesgerichtshof)

Revisionszulassungsbeschränkung auf die Schadenshöhe


XI ZR 228/09 (Bundesgerichtshof)

Nichtzulassungsbeschwerde: Anwendbarkeit der Vorschriften über das gerichtliche Anerkenntnis


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.