17. Zivilsenat | REWIS RS 2019, 8434
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08.04.2019
Oberlandesgericht Köln 17. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 08.04.2019, Az. 17 U 8/19 (REWIS RS 2019, 8434)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 8434
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Bundesgerichtshof, VIII ZB 37/19, 30.03.2021.
Oberlandesgericht Köln, 17 U 8/19, 08.04.2019.
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VIII ZB 37/19 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Sicherstellung der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen durch Überprüfung der Faxnummer …
XI ZB 20/18 (Bundesgerichtshof)
Rechtsanwaltsverschulden bei Berufungsfristversäumung: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
XI ZB 16/17 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übersendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
XI ZB 16/17 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei der Telefax-Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Kanzleimitarbeiter
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