Aktenzeichen VIII ZB 37/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:300321BVIIIZB37.19.0
RCN:
RCN29JBTK6SL87UKZL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.03.2021

Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Sicherstellung der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen durch Überprüfung der Faxnummer des angeschriebenen Gerichts; von der Kanzleisoftware fehlerhaft eingesetzte Faxnummer

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZB 37/19
Bundesgerichtshof, VIII ZB 37/19, 30.03.2021.
Az. 17 U 8/19
Oberlandesgericht Köln, 17 U 8/19, 08.04.2019.
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