Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.03.2021
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Sicherstellung der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen durch Überprüfung der Faxnummer des angeschriebenen Gerichts; von der Kanzleisoftware fehlerhaft eingesetzte Faxnummer