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Rückforderung von Beihilfeleistungen an geschiedene Ehefrau wegen fehlender Billigkeitserwägungen rechtswidrig
Meta
20.12.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 20.12.2018, Az. Au 2 K 17.1634 (REWIS RS 2018, 70)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 70
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Rückforderung von Beihilfeleistungen
5 C 5/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Rückforderung zu viel gezahlter Beihilfe; Zurechnung
Beihilfe, Rückforderung, Überschreiten der Einkommensgrenze des Ehepartners, Verschärfte Haftung, Kein Wegfall der Bereicherung
Beihilfe, Vollstationäre Pflege, Selbstbehalt, Realsplitting, „Doppelte“ Berücksichtigung des an den getrennt lebenden Ehegatten gezahlten Unterhalts, …
Beschränkung der Bindungswirkung eines durch Bekanntgabe (§ 43 Abs. 1 VwVfG) wirksam gewordenen Verwaltungsakts auf …
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