Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 16.02.2023, Az. 1 BvR 2257/16

1. Senat | REWIS RS 2023, 1456

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. [X.] 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für den Prozessbevollmächtigten zu 2) auf 300.000 Euro (in Worten: dreihunderttausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 2257/16

16.02.2023

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BSG, 20. Juli 2016, Az: B 12 KR 3/16 C, Beschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 16.02.2023, Az. 1 BvR 2257/16 (REWIS RS 2023, 1456)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 1456

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