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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. [X.] 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für den Prozessbevollmächtigten zu 2) auf 300.000 Euro (in Worten: dreihunderttausend Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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16.02.2023
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend BSG, 20. Juli 2016, Az: B 12 KR 3/16 C, Beschluss
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 16.02.2023, Az. 1 BvR 2257/16 (REWIS RS 2023, 1456)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 1456
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