Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 10.01.2007, Az. 2 ARs 544/06

2. Strafsenat | REWIS RS 2007, 5864

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/06 vom 10. Januar 2007 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls [X.].: 12 Js 7650/06 Staatsanwaltschaft [X.] [X.].: 1 Ds 12 Js 7650/06 AK 157/06 jug. Amtsgericht [X.] [X.].: 51 [X.] 5007/06 Amtsgericht - Jugendrichter - [X.]- 2 - Der 2. Strafsenat des [X.] hat nach Anhörung des [X.] am 10. Januar 2007 beschlossen: 1. Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts - Jugendrichter - [X.] vom 27. Oktober 2006 wird aufgehoben. 2. Die Untersuchung und Entscheidung der Strafsache wird dem Amtsgericht - Jugendrichter - [X.] übertragen. Gründe: Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht - Jugendgericht - [X.] gemäß § 42 Abs. 3 JGG an das Amtsgericht - Jugendrichter - [X.] war fehlerhaft, weil diese vorausgesetzt hätte, dass der Angeklagte sei-nen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hätte (BGHSt 13, 209, 218; BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2). Daran fehlt es hier. Der [X.] unterliegt daher der Aufhebung. 1 Der Senat hat, um weitere Verzögerungen des Verfahrens zu vermeiden, entsprechend dem Antrag des [X.] nach § 12 Abs. 2 StPO 2 - 3 - die weitere Untersuchung und Entscheidung der Strafsache dem für den [X.] des Angeklagten zuständigen Amtsgericht - Jugendrichter - [X.] über-tragen. [X.] Fischer Roggenbuck

Meta

2 ARs 544/06

10.01.2007

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: ARs

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 10.01.2007, Az. 2 ARs 544/06 (REWIS RS 2007, 5864)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 5864

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.