Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 01.03.2016, Az. 4 StR 441/15

4. Strafsenat | REWIS RS 2016, 15347

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2016:010316B4STR441.15.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
4 StR 441/15
vom
1. März 2016
in der Strafsache
gegen
1.

2.

wegen
zu 1.: banden-
und gewerbsmäßigen Betrugs

zu 2.: Beihilfe zum banden-
und gewerbsmäßigen Betrug
Der 4.
Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des
[X.]s und nach Anhörung der
Beschwerdeführer am
1.
März
2016
einstimmig beschlossen:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 11.
Februar 2015 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§
349 Abs.
2 [X.]).
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

-
2
-

Zu der vom Angeklagten S.

erhobenen Verfahrensrüge, dem Zeugen
B.

sei entgegen §
55 [X.] kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht
zugebilligt worden,
bemerkt der [X.] ergänzend:
Mit Blick auf den vom [X.] erlassenen Beugehaftbeschluss kann da-hinstehen, ob diese
Rüge, wie der [X.] meint, schon deshalb unzu-lässig ist, weil die Verteidigung die Mitteilung des Vorsitzenden in der Hauptverhand-lung, dem Zeugen
stehe ein solches Recht nicht zu, nicht beanstandet hat. Die Rüge bleibt erfolglos, weil die Revision weder auf eine unterbliebene noch auf eine (ver-meintlich) unzutreffende Belehrung über ein mögliches Auskunftsverweigerungsrecht im Sinne des §
55 [X.] gestützt werden
kann (vgl.
[X.]/[X.], [X.], 58.
Aufl., §
55 Rn.
16
ff.
m. N. zur Rspr.).
Sost-Scheible
Roggenbuck
Franke

Mutzbauer
Quentin

Meta

4 StR 441/15

01.03.2016

Bundesgerichtshof 4. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 01.03.2016, Az. 4 StR 441/15 (REWIS RS 2016, 15347)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 15347

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

4 StR 74/11 (Bundesgerichtshof)


3 StR 474/17 (Bundesgerichtshof)


4 StR 458/12 (Bundesgerichtshof)


4 StR 75/16 (Bundesgerichtshof)


3 StR 12/22 (Bundesgerichtshof)

Gewerbsmäßiger Bandenbetrug nach dem System "falsche Polizeibeamte": Strafbarkeit von Abholer und Logistiker als Mittäter oder …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.