VGH München, Entscheidung vom 04.04.2022, Az. 8 CS 21.2389

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Gegenstand

Beschwerde, Drittanfechtung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis, wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot, keine Rechtsverletzung, Dritter durch planabweichende Ausführung eines wasserrechtlich gestatteten Vorhabens, fakultative Anhörung eines Drittbetroffenen


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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8 CS 21.2389

04.04.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: CS

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 04.04.2022, Az. 8 CS 21.2389 (REWIS RS 2022, 363)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 363

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Referenzen
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3 M 179/17

3 C 16/11

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