Aktenzeichen 3 C 16/11

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RCN:
RCNASK3F2PNFF2ZCXX

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 22.03.2012

Schulbetretungsverbot gegenüber ansteckungsverdächtiger Person; notwendige Schutzmaßnahme; Rechtswidrigkeit wegen Anhörungsmangels

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