Aktenzeichen 8 CS 21.2389

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RCNWTANF5YJKW2NJBT

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VGH München: Entscheidung vom 04.04.2022

Beschwerde, Drittanfechtung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis, wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot, keine Rechtsverletzung, Dritter durch planabweichende Ausführung eines wasserrechtlich gestatteten Vorhabens, fakultative Anhörung eines Drittbetroffenen

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