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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Die Beklagte hat ihre Revision gegen das Urteil des [X.] vom 7. Juni 2021 mit [X.] vom 20. Februar 2023 zurückgenommen. Mit Schreiben vom 9. März 2023 hat der Kläger in die Revisionsrücknahme eingewilligt. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtskosten werden gemäß § [X.] [X.] nicht erhoben; der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 [X.].
Meta
1 C 4/23, 1 C 4/23 (1 C 24/21)
20.03.2023
Bundesverwaltungsgericht 1. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend VG Sigmaringen, 7. Juni 2021, Az: A 4 K 3124/19, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.03.2023, Az. 1 C 4/23, 1 C 4/23 (1 C 24/21) (REWIS RS 2023, 3300)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 3300
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Beschwerdeberechtigung der Beigeladenen; Revisionszulassung
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