Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.05.2011, Az. 6 B 55/10, 6 B 55/10 (6 C 19/11)

6. Senat | REWIS RS 2011, 6564

© Bundesverwaltungsgericht, Foto: Michael Moser

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Revisionszulassung; Kontaktaufnahme des Prüflings mit dem Prüfer


Gründe

1

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie wirft die klärungsbedürftige Frage auf, ob eine persönliche Kontaktaufnahme des Prüflings mit dem Prüfer im Widerspruchs- oder verwaltungsinternen Kontrollverfahren mit dem Anliegen, die Bewertung einer Arbeit durch den Prüfer erläutert zu erhalten, sich als Verletzung des bundesrechtlichen Gebots der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren darstellt, die nach ihrem Gewicht eine Bewertung der Arbeit mit ungenügend als eine vor dem Grundrecht der Berufsfreiheit verhältnismäßige Sanktion erscheinen lässt.

2

Die Festsetzung des Streitwerts beruht für das Beschwerdeverfahren auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 GKG, für das Revisionsverfahren auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Meta

6 B 55/10, 6 B 55/10 (6 C 19/11)

18.05.2011

Bundesverwaltungsgericht 6. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Sächsisches Oberverwaltungsgericht, 2. Juni 2010, Az: 2 A 128/10, Urteil

§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.05.2011, Az. 6 B 55/10, 6 B 55/10 (6 C 19/11) (REWIS RS 2011, 6564)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 6564

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

6 C 19/11 (Bundesverwaltungsgericht)

Unverhältnismäßige Sanktionierung von Prüferbeeinflussung bei juristischem Staatsexamen


6 B 21/21 (Bundesverwaltungsgericht)

Keine selbständige Anfechtbarkeit des Austausches eines Prüfers im Nachprüfungsverfahren des § 14 JAPO wegen Besorgnis …


6 B 35/20 (Bundesverwaltungsgericht)

Anspruch auf Neubewertung einer Aufsichtsarbeit der Ersten Juristischen Staatsprüfung


6 B 62/18, 6 B 62/18 (6 C 19/18) (Bundesverwaltungsgericht)

Revisionszulassung wegen Divergenz; Anspruch auf Durchführung eines Überdenkensverfahrens


6 B 1/16 (Bundesverwaltungsgericht)

Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen Staatsprüfung


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.