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PDF anzeigen[X.] ZR 189/03vom16. Dezember 2003in dem [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 16. Dezember 2003 durch [X.] Richterin [X.], die Richterin [X.] und [X.],[X.] und Zollbeschlossen:Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird die [X.] das Urteil des 3. Zivilsenats des [X.] 30. April 2003 zugelassen.Die Zulassung erfolgt im Hinblick darauf, daß das Berufungsgericht§ 108 [X.] nicht beachtet hat.Müller[X.][X.][X.]Zoll
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16.12.2003
Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.12.2003, Az. VI ZR 189/03 (REWIS RS 2003, 180)
Papierfundstellen: REWIS RS 2003, 180
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