Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.05.2008, Az. V ZR 192/07

V. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 3953

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[X.]BESCHLUSS V ZR 192/07 vom 15. Mai 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der V. Zivilsenat des [X.] hat am 15. Mai 2008 durch den [X.] [X.] Dr. [X.], [X.] Lemke und [X.], die Richterin [X.] und [X.] Czub beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des [X.] - 14. Zivilsenat in [X.] - vom 12. Oktober 2007 wird zurückgewiesen. Die Rechtssache wirft keine entscheidungserheblichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Eine Ent-scheidung ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfor-derlich (§ 543 Abs. 2 ZPO). Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens be-trägt 167.700,78 •. Begründung: Zwar steht die Begründung des Berufungsurteils mit den [X.] vom 25. Juni 1999 ([X.], NJW 1999, 3115, 3116) und vom 16. Juli 2004 ([X.], NJW 2004, 3330, 3331) nicht in Einklang. Darauf kommt es aber nicht an. § 326 BGB a. F. kommt nicht zur Anwendung, soweit der Verzug 1 - 3 - nicht vorliegt oder später wegfällt ([X.], 6, 11; [X.], Urt. v. 17. Dezember 1996, [X.], NJW-RR 1997, 622, 624). So liegt es hier. Der Teil des Grundstücks, auf dem die [X.] errichtet werden sollte, ist innerhalb der hierzu gesetzten Frist vertragsgemäß verdichtet worden. Im Übrigen scheiterte die vertragsgemäße Verdichtung daran, dass die Gesellschaft das Grundstück mit ungeeignetem Material verfüllt und darauf Container abgestellt hatte. Dass die Verdichtung später nicht gelang, hat die Beklagte nicht zu vertreten. [X.] Lemke Schmidt-Räntsch Stresemann Czub Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 23.05.2005 - 3 O 315/04 - [X.], Entscheidung vom 12.10.2007 - 14 U 116/05 -

Meta

V ZR 192/07

15.05.2008

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.05.2008, Az. V ZR 192/07 (REWIS RS 2008, 3953)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 3953

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