Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.12.2008, Az. V ZR 49/08

V. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 139

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[X.]BESCHLUSS V ZR 49/08 vom 17. Dezember 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der V. Zivilsenat des [X.] hat am 17. Dezember 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Das am 12. Dezember 2008 verkündete Urteil des Senats wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO in der Weise berichtigt, dass im ersten Absatz des Tenors vor den Wörtern "im Kostenpunkt" die - versehentlich ausgelassenen - Wörter "unter Zurückweisung der Revision im Übrigen" eingefügt werden. [X.] [X.] Lemke

Schmidt-Räntsch Roth Vorinstanzen: [X.] (Oder), Entscheidung vom 15.02.2007 - 17 O 339/03 - [X.], Entscheidung vom 28.02.2008 - 5 U 41/07 -

Meta

V ZR 49/08

17.12.2008

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.12.2008, Az. V ZR 49/08 (REWIS RS 2008, 139)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 139

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