Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Keine Verpflichtung eines (Online-)Händlers zur Angabe des Namens und der Kontaktanschrift des Herstellers bei Bereitstellung eines Verbraucherproduktes
Meta
29.01.2015
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG Coburg, Urteil vom 29.01.2015, Az. 1 HK O 42/14 (REWIS RS 2015, 16271)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 16271
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Herstellerangabe auf farbigen Motivkontaktlinsen ohne Sehstärke
I ZR 258/15 (Bundesgerichtshof)
Unlauterer Wettbewerb: Verantwortlichkeit des Händlers für die Angabe des Herstellers und seiner Adresse auf dem …
I ZR 258/15 (Bundesgerichtshof)
I ZR 59/16 (Bundesgerichtshof)
Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch: Unlauterkeit des Internet-Versandhandels mit Elektroprodukten ohne Angabe der Herstellerkontaktdaten
I ZR 59/16 (Bundesgerichtshof)