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(Wegzugsbesteuerung: Keine Verrechnung fingierter Veräußerungsgewinne mit fingierten Veräußerungsverlusten)
Meta
25.03.2015
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 25.03.2015, Az. 1 K 495/13 (REWIS RS 2015, 13361)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 13361
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesfinanzhof, I R 27/15, 26.04.2017.
FG München, 1 K 495/13, 25.03.2015.
FG München, 1 K 495/13, 25.03.2015.
FG München, 1 K 495/13, 25.03.2015.
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(Wegzugsbesteuerung: Keine Verrechnung fingierter Veräußerungsgewinne mit fingierten Veräußerungsverlusten)
(Wegzugsbesteuerung: Keine Verrechnung fingierter Veräußerungsgewinne mit fingierten Veräußerungsverlusten)
(Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG - Keine Berücksichtigung fiktiver Veräußerungsverluste)
Wegzugsbesteuerung: Nichtberücksichtigung einer nach dem Wegzug eingetretenen Wertminderung der Anteile im Zuzugsstaat
(Veräußerung der Beteiligung i.S. des § 17 EStG nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht - …