VGH München, Entscheidung vom 25.07.2023, Az. 22 B 22.1631

22. Senat | REWIS RS 2023, 4996

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Berufung, Zulassung, Auslegung, Berufungszulassung, Rechtsmittel, Frist, verwerfen, Revision, Schriftsatz, Wiedereinsetzung, Umdeutung, Rechtsschutzziel, recht, Wortlaut, Zulassung der Berufung, Antrag auf Zulassung der Berufung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

22 B 22.1631

25.07.2023

VGH München 22. Senat

Entscheidung

Sachgebiet: B

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 25.07.2023, Az. 22 B 22.1631 (REWIS RS 2023, 4996)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 4996

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

AnwZ (Brfg) 26/16 (Bundesgerichtshof)

Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs eingelegte Revision in …


24 ZB 22.1806 (VGH München)

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Keine) Unverzüglichkeit gem. § 55d Satz 4 VwGO


10 B 19.1067 (VGH München)

Unstatthaftes Rechtsmittel - Ausdrückliche Bezeichnung als "Berufung" lässt keinen Raum für anderweitige Auslegung der Rechtsmittelschrift


22 ZB 21.1509 (VGH München)

verfristete Begründung eines Antrags auf Berufungszulassung, keine Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Organisationsverschulden des Rechtsanwalts


10 B 21.31403 (VGH München)

Berufung als unstatthaftes Rechtsmittel, Auslegung, Umdeutung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung (verneint)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.