VGH München, Entscheidung vom 20.12.2022, Az. 24 ZB 22.1806

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Gegenstand

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Keine) Unverzüglichkeit gem. § 55d Satz 4 VwGO


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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24 ZB 22.1806

20.12.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 20.12.2022, Az. 24 ZB 22.1806 (REWIS RS 2022, 8253)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 8253

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