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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Streitwertfestsetzung in Mietsachen: Bemessung bei Zahlungsklage sowie negativer Feststellungsklage wegen Unwirksamkeit von Mieterhöhungen
Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird in Abänderung des [X.] vom 24. März 2010 auf
28.486,36 €
festgesetzt ([X.] 11.880,40 € + Feststellungsantrag 42 x 395,38 €).
Ball Dr. Milger Dr. Hessel
Dr. Fetzer Dr. Bünger
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
Meta
12.05.2010
Bundesgerichtshof 8. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend BGH, 24. März 2010, Az: VIII ZR 235/09, Urteil
§ 48 Abs 1 GKG, § 9 ZPO, § 313 Abs 2 BGB, § 558 BGB, § 8a WoBindG, § 10 WoBindG, § 17 Abs 1 S 2 WoBauG 2
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.05.2010, Az. VIII ZR 235/09 (REWIS RS 2010, 6697)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 6697
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, VIII ZR 235/09, 12.05.2010.
Bundesgerichtshof, VIII ZR 235/09, 24.03.2010.
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Zugelassene medizinische Versorgungszentren nicht beteiligtenfähig
Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente
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