Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.05.2010, Az. VIII ZR 235/09

8. Zivilsenat | REWIS RS 2010, 6697

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Gegenstand

Streitwertfestsetzung in Mietsachen: Bemessung bei Zahlungsklage sowie negativer Feststellungsklage wegen Unwirksamkeit von Mieterhöhungen


Tenor

Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird in Abänderung des [X.] vom 24. März 2010 auf

28.486,36 €

festgesetzt ([X.] 11.880,40 € + Feststellungsantrag 42 x 395,38 €).

Ball                          Dr. Milger                           Dr. Hessel

          Dr. Fetzer                           Dr. Bünger

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

VIII ZR 235/09

12.05.2010

Bundesgerichtshof 8. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZR

vorgehend BGH, 24. März 2010, Az: VIII ZR 235/09, Urteil

§ 48 Abs 1 GKG, § 9 ZPO, § 313 Abs 2 BGB, § 558 BGB, § 8a WoBindG, § 10 WoBindG, § 17 Abs 1 S 2 WoBauG 2

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.05.2010, Az. VIII ZR 235/09 (REWIS RS 2010, 6697)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 6697


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. VIII ZR 235/09

Bundesgerichtshof, VIII ZR 235/09, 12.05.2010.

Bundesgerichtshof, VIII ZR 235/09, 24.03.2010.


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VIII ZR 235/09

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