(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) 1Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. 2An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
Fußnote Paragraph
(+++ § 313: Zur Nichtanwendung vgl. § 10 Abs. 5 KredWG +++)
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
G. Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;
ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHT FUSSBALL GESETZGEBUNG MERGERS & ACQUISITIONS (M&A) URHEBER- UND MEDIENRECHT URHEBER BUNDESGERICHTSHOF (BGH) ARBEITSRECHT BUNDESARBEITSGERICHT (BAG) EHE POLITIKER LITERATUR MIET- UND WEG-RECHT VERTRAGSRECHT USA FAMILIENRECHT GEWERBE BUNDESTAG ARBEITSVERTRAG INDIVIDUAL-ARBEITSRECHT URLAUB URLAUBSANSPRUCH OBERLANDESGERICHT KÖLN VERJÄHRUNG UNTERNEHMEN WIRTSCHAFT PERSÖNLICHKEITSRECHT WIRTSCHAFTSRECHT KAUFRECHT RUSSLAND REISE SCHENKUNG OBERLANDESGERICHT DRESDEN OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE KURZARBEIT KARRIERE MIETMINDERUNG ZIVILPROZESS MIETVERTRAG REVISION (ZIVILRECHT) HOTEL SCHEIDUNG DAS BESTE AUS KANZLEIEN & UNTERNEHMEN CORONAVIRUS SACHVERSTÄNDIGENBEWEIS HINWEISPFLICHT PARTEIANHÖRUNG ZEUGENBEWEIS MIETSACHEN FRÜHER ERSTER TERMIN BEWEISWÜRDIGUNG BEWEISAUFNAHME UNGEEIGNETHEIT EINES BEWEISMITTELS BESCHLEUNIGUNG Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Lesezeichen: CTRL+D