Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.03.2005, Az. III ZR 342/04

III. Zivilsenat | REWIS RS 2005, 4429

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[X.], den 18.04.2005 III. Zivilsenat Herrenstraße 45a Geschäftsstelle

Postanschrift: III ZR 342/04 76125 [X.] (Bitte bei allen Schreiben angeben)

Fernsprecher (0721) 159-0

Durchwahl (0721) 159-5226 oder 5513

Telefax-Nr. (0721) 159-2512 [X.], 76125 [X.]

Schreibfehlerberichtigung

In Sachen

gegen

– muss es im Verkündungsvermerk des Urteils "Verkündet am:" richtig heißen: 17. März 2005

Kiefer, [X.]

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

III ZR 342/04

17.03.2005

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.03.2005, Az. III ZR 342/04 (REWIS RS 2005, 4429)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 4429

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