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Angabe eines zu zahlenden Zinsbetrags in der Information über die Widerrufsfolgen
Meta
30.12.2019
Entscheidung
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Entscheidung vom 30.12.2019, Az. 17 U 6073/19 (REWIS RS 2019, 4)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 4
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, XI ZR 57/20, 25.08.2020.
OLG München, 17 U 6073/19, 30.12.2019.
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Ansprüche wegen des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges und dessen Rückabwicklung
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Angabe des pro Tag zu zahlenden Zinsbetrages in der Widerrufsbelehrung eines Verbraucherdarlehensvertrages
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