Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen[X.][X.]/07 vom 20. März 2007 in der Strafsache gegen wegen räuberischen Diebstahls u. a. [X.].: 21 Js 164/07 Staatsanwaltschaft [X.] [X.].: 292 Js 1225/06 Staatsanwaltschaft Duisburg [X.].: 3 [X.]/07 Generalstaatsanwaltschaft [X.]- 2 - Der 2. Strafsenat des [X.] hat nach Anhörung des [X.] am 20. März 2007 gemäß § 4 Abs. 2 StPO beschlossen: Das beim Amtsgericht - [X.] - [X.] anhängige Verfahren 26 [X.] Js 1225/06 wird zu dem beim [X.] - [X.] - [X.] anhängigen Verfah-ren 3 KLs 21 Js 164/07 verbunden. Gründe: Bei dem Amtsgericht - [X.] - [X.] ist gegen den in Haft befindlichen Angeklagten das Verfahren 26 [X.] Js 1225/06 anhängig. Im [X.] vom 20. Februar 2007 hat das [X.] auf Antrag des Verteidigers und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft beschlossen, das Verfahren an das [X.] - Jugend-kammer - [X.] zu dem dort anhängigen Verfahren 3 [X.]. Die [X.] ist bereit, beide Verfahren im Fall ihrer Verbin-dung einheitlich zu verhandeln und zu entscheiden. Die vom [X.] auf die Vorlage des Generalstaatsanwalts [X.] beantragte Verbindung ist zulässig und erscheint im Interesse einer umfassenden Aufklärung und Abur-teilung auch sachdienlich. [X.] Roggenbuck
Meta
20.03.2007
Bundesgerichtshof 2. Strafsenat
Sachgebiet: ARs
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.03.2007, Az. 2 ARs 116/07 (REWIS RS 2007, 4675)
Papierfundstellen: REWIS RS 2007, 4675
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.